Photovoltaik Strom an Mieter verkaufen: Das Mieterstromgesetz beachten

Was bedeutet Photovoltaik Mieterstrom? Erzeugen Sie Strom mit der Photovoltaikanlage auf dem Dach eines von Ihnen vermieteten Hauses, können Sie ihn nicht nur in das öffentliche Netz einspeisen. Dieser Strom kann direkt den Mietern zugutekommen. Das Mieterstromgesetz macht das möglich. Es ist die gesetzliche Grundlage, wenn Sie den Strom an Ihre Mieter verkaufen möchten.

Photovoltaik Mieterstrom: Regelungen im Mieterstromgesetz

Nach dem Mieterstromgesetz dürfen Mieter nicht selbst Photovoltaikanlagen auf den Dächern der von ihnen bewohnten Häuser montieren. Als Vermieter dürfen Sie jedoch auf dem Dach des Mietshauses eine Photovoltaikanlage anbringen und den Strom an die Mieter verkaufen. Für Anlagen mit einer Nennleistung bis 100 Kilowatt können Sie eine Förderung erhalten.

Da der Mieterstrom subventioniert wird, ist er für die Mieter günstiger als der Strom von einem öffentlichen Anbieter. Bereits in der Vergangenheit gab es verschiedene Mieterstrommodelle. Die gesetzliche Regelung mit dem Mieterstromgesetz gibt es seit 2017.

Photovoltaik Mieterstrom: Was bei gefördertem Mieterstrom zu beachten ist?

Voraussetzung, dass Sie Strom an Ihre Mieter verkaufen und einen Zuschlag erhalten können, ist, dass Sie diesen Strom selbst produzieren. Die Förderung wird als Zuschlag pro Kilowattstunde Strom gezahlt, die von der Photovoltaikanlage produziert und von den Mietern genutzt wird. Um die Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Strom darf nur von Photovoltaikanlagen auf dem Dach des vermieteten Wohngebäudes stammen
  • ohne Nutzung des Netzes der eigenen Versorgung muss der Strom direkt an den Mieter geliefert werden
  • überschüssigen Strom, der nicht von den Mietern verbraucht wird, kann ins öffentliche Netz eingespeist werden
  • zusätzlich benötigter Strom, der nicht mit der Photovoltaikanlage erzeugt wird, kann vom Vermieter an die Mieter bereitgestellt werden
  • Vermieter muss die Photovoltaikanlage bei der Bundesnetzagentur anmelden.
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Photovoltaik Mieterstrom: Konditionen beim Mieterstrom

Bevor Sie den Strom aus der Photovoltaikanlage auf dem Dach des Mietshauses an die Mieter verkaufen, sollten Sie sich über die Konditionen des Mieterstroms informieren. Der Strom aus der Photovoltaikanlage kann nur gefördert werden, wenn Sie als Vermieter nicht mehr als 90 Prozent des Grundversorgungstarifs im entsprechenden Netzbetrieb verlangen.

Der Bezug des Mieterstroms darf nicht an den Mietvertrag gekoppelt sein. Die Mieter sind nicht verpflichtet, den mit der Photovoltaikanlage erzeugten Strom abzunehmen. Die freie Wahl des Stromanbieters muss für die Mieter möglich sein.

Der Mieterstromzuschlag wird vom Netzbetreiber gezahlt. Er ist abhängig von der Größe der Anlage und beträgt aktuell 2 bis 4 Cent pro Kilowattstunde. Dieser Zuschlag kann nur für Anlagen gewährt werden, die nach dem 25. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden. Auf den Mieterstrom fallen keine Umlagen und Steuern wie Konzessionsabgaben und Netzentgelte an.

Höhe der Einspeisevergütung beeinflusst Höhe des Mieterstromzuschlags

Wie hoch der Mieterstromzuschlag ist, hängt von der Höhe der Einspeisevergütung ab. Die Höhe des Mieterstromzuschlags ändert sich, wenn die Einspeisevergütung für eine neu errichtete Anlage angepasst wird. Je später eine Anlage in Betrieb genommen wird, desto niedriger wird die Einspeisevergütung pro Kilowattstunde.

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Vollversorgung der Mieter gewährleisten

Eine Vollversorgung der Mieter mit Strom muss gewährleistet sein. Mit der Photovoltaikanlage allein ist die Vollversorgung praktisch unmöglich. Über den Netzanschlusspunkt des öffentlichen Versorgers kann der zusätzlich benötigte Strom entnommen werden. Die Entnahme erfolgt zu dem Preis, den der Mieter an den Vermieter zahlt.

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