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Photovoltaik ohne Finanzamt: Wie geht das?

Besitzer von Eigenheimen, die eine Photovoltaikanlage auf dem Dach ihres Hauses betreiben, können zum Unternehmer werden. Das ist der Fall, wenn Sie mit der Anlage einen Gewinn erzielen. Die Steuerregeln für eine Photovoltaikanlage sind ziemlich kompliziert. Photovoltaik funktioniert auch ohne Finanzamt, wenn Sie bestimmte Regeln beachten.

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Eigenverbrauch von Strom aus der Photovoltaikanlage und die Steuern

Erzielen Sie Einkünfte mit Ihrer Photovoltaikanlage, da Sie den Strom in ein öffentliches Netz einspeisen und dafür eine Einspeisevergütung erhalten, müssen Sie Steuern zahlen. Die Einspeisevergütung unterliegt der Einkommenssteuer. Da es sich bei der Einspeisevergütung auch um Umsatz handelt und Sie als Unternehmer gelten, kommt auch noch die Umsatzsteuer hinzu. Allerdings gibt es Regelungen, nach denen Sie diese Steuern nicht bezahlen müssen. Von der Umsatzsteuer können Sie sich befreien lassen, wenn der Umsatz pro Jahr nicht mehr als 22.000 Euro brutto ausmacht. Sie können dann die Kleinunternehmerregel wählen.

Was geschieht aber nun, wenn Sie den Strom aus der Photovoltaikanlage nicht in ein öffentliches Netz einspeisen und ihn selbst verbrauchen? Mit dem Eigenverbrauch gewinnen Sie mehr Autarkie von öffentlichen Stromanbietern und sparen Stromkosten. So absurd es klingen mag, kann auch der Eigenverbrauch von Strom aus der Photovoltaikanlage steuerpflichtig sein.

Das ist dann der Fall, wenn Sie den erzeugten Strom nicht vollständig selbst verbrauchen, sondern auch noch einen Teil davon ins Netz einspeisen. Der Eigenverbrauch gilt dann als Entnahme von Betriebsvermögen. Sie können auch in diesem Fall die Kleinunternehmerregelung nutzen. Verbrauchen Sie allerdings mehr als 90 Prozent des erzeugten Stroms selbst, sind Sie nicht umsatzsteuerpflichtig.

Einkommenssteuer auf selbst verbrauchten Strom aus der Photovoltaikanlage

Verbrauchen Sie den Strom aus der Photovoltaikanlage vollständig selbst oder nutzen Sie mehr als 90 Prozent davon selbst, müssen Sie keine Einkommenssteuer zahlen. Haben Sie Ihre Anlage zwischen Januar 2009 und März 2012 in Betrieb genommen und verbrauchen Sie den Strom selbst, können Sie sogar eine Vergütung des Eigenverbrauchs erhalten. Sie müssen den selbst verbrauchten und den ins Netz eingespeisten Strom dem Netzbetreiber in Rechnung stellen.

Den Eigenverbrauch kaufen Sie zurück. Der Preis ergibt sich aus der Differenz der Vergütung für den eingespeisten und den selbst genutzten Strom. Der Netzbetreiber schlägt noch die Umsatzsteuer auf den Betrag auf, die Sie zahlen müssen.

Diese Vorgehensweise ist nicht unbedingt vorteilhaft und ist ziemlich kompliziert.
Wie sieht es aber mit dem Eigenverbrauch aus, wenn Sie Ihre Anlage außerhalb dieses Zeitraums in Betrieb genommen haben? Sie zahlen keine Einkommenssteuer, wenn der Gewinn aus der Photovoltaikanlage nicht mehr als 410 Euro im Jahr beträgt. Liegt der jährliche Gewinn über 410 Euro, aber unter 810 Euro, kann teilweise eine Einkommenssteuer anfallen, da es sich um eine Einnahme aus einer nebenberuflichen Tätigkeit handelt.

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Steuerfreiheit für die Photovoltaikanlage

Es gibt aber für Betreiber von Photovoltaikanlagen auch gute Nachrichten, denn Sie können mitunter Steuern sparen. Ist die Leistung Ihrer Photovoltaikanlage nicht höher als 10 Kilowatt, müssen Sie grundsätzlich keine Steuern zahlen. Zumeist ist der Ertrag an Strom dann so gering, dass Sie gar nichts ins öffentliche Netz einspeisen können.

Auch bei einer größeren Photovoltaikanlage müssen Sie nicht in jedem Fall Einkommenssteuer zahlen. Befindet sich die Anlage auf einem Ein- oder Zweifamilienhaus, das Sie selbst bewohnen oder für dessen Vermietung die Mieteinnahmen nicht höher als 520 Euro im Jahr sind, müssen Sie ebenfalls keine Steuern zahlen, wenn Sie mehr als 90 Prozent des Stroms selbst nutzen.

Nutzung der Vereinfachungsregel

Nutzen Sie den Strom aus der Photovoltaikanlage größtenteils selbst und erfüllen Sie die Voraussetzungen, können Sie die Vereinfachungsregel nutzen. Sie müssen dann die möglichen Gewinne beim Finanzamt nicht angeben und keine Einkommenssteuer zahlen.

Dem Finanzamt weisen Sie nach, dass es sich um “Liebhabereibetrieb” handelt und Sie nicht die Absicht haben, Gewinn zu erzielen. Sie teilen dem Finanzamt die Investitions- und Betriebskosten für die Photovoltaikanlage sowie die voraussichtlichen Erlöse mit. Das Finanzamt prüft dann auch künftig nicht, ob Sie einen Gewinn mit Ihrer Anlage erzielen.

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Photovoltaikanlage beim Finanzamt anmelden

Eine Photovoltaikanlage müssen Sie nur dann beim Finanzamt anmelden, wenn

  • Sie den Strom verkaufen und Gewinn erzielen möchten
  • Sie umsatzsteuerpflichtig sind, da Sie mit einer selbstständigen Tätigkeit mehr als 22.000 Euro Umsatz brutto im Jahr erzielen.

Die Anmeldung erfolgt mit der Einkommenssteuererklärung, indem Sie die Anlage G ausfüllen und zusätzlich eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung einreichen. Versäumen Sie die Anmeldung, haben Sie keinen Anspruch auf Einspeisevergütung und müssen mit einer steuerlichen Prüfung durch das Finanzamt sowie mit einer Nachzahlung rechnen.

One thought on “Photovoltaik ohne Finanzamt: Wie geht das?

  • Die Thematik zu Solaranlagen beschäftigt mich schon seit längerem. Deshalb bin ich echt glücklich, dass ihr mir hier weiterhelfen konntet. Jetzt weiß ich, was ich wissen muss.

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