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ToggleIst eine Photovoltaik Versicherung sinnvoll oder nicht? Damit möchten wir uns beschäftigen. Photovoltaikanlagen erfreuen sich angesichts steigender Energiepreise und staatlicher Förderung einer umweltschonenden Energiegewinnung großer Beliebtheit. Während der langen Betriebsdauer einer Photovoltaikanlage können Schäden auftreten, die die Rentabilität der Investition rasch infrage stellen.
Eine Photovoltaik Versicherung gewährleistet finanziellen Schutz gegen alle wesentliche Risiken. Wir sagen Ihnen, worauf Sie bei der Auswahl einer Photovoltaik Versicherung achten sollten.
Was ist eine Photovoltaik Versicherung?
Eine Photovoltaik Versicherung bewahrt Sie als Eigentümer einer Photovoltaikanlage vor finanziellen Nachteilen, falls sich mit dem Betrieb der Anlage verbundene Risiken verwirklichen. Zu einer umfassender Absicherung der mit einer Photovoltaikanlage verbundenen Risiken gehören die Versicherungsbausteine Elektronik, Ertragsausfall, Betreiber-Haftpflicht und Montage.
Photovoltaik Versicherungen können als Zusatzversicherung zu einer Gebäudeversicherung oder als eigenständiger Versicherungsvertrag abgeschlossen werden.
Eine Photovoltaik Versicherung im engeren Sinn deckt als „Allgefahrenversicherung“ verschiedene Risiken ab, die zur Beschädigung oder Zerstörung der Photovoltaikanlage selbst führen können. Zusätzliche Versicherungsbausteine
- ersetzen die Ertragseinbußen, die dem Eigentümer einer Photovoltaikanlage bei Betriebsunterbrechung entstehen,
- stellen ihn von Schadenersatz-Ansprüchen frei, wenn Dritte durch eine Photovoltaikanlage zu Schaden gekommen sind, und
- schützen bei einem Totalschaden kreditfinanzierter Photovoltaikanlagen vor offenen Darlehensforderungen.
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Ist eine Photovoltaik Versicherung sinnvoll?
Die Investition in eine Photovoltaikanlage ist mit hohen Investitionskosten verbunden. Zudem wird häufig zur Finanzierung der Anlage ein Kredit aufgenommen. Während der langen Lebensdauer einer Photovoltaikanlage können sich unvorhersehbare Risiken verwirklichen, die die Ertragserwartungen bei fehlender finanzieller Absicherung schnell zunichtemachen.
Welche Versicherungsbausteine zweckmäßig sind, das entscheidet sich nach den Umständen des Einzelfalles – u. a. nach Größe der Photovoltaikanlage, Ausmaß der möglichen Schäden und Höhe der bei einem Betriebsausfall wegfallenden Erlöse (Einspeisevergütung).
Selbst bei älteren Photovoltaikanlagen, die bislang noch nicht versichert sind, lohnt sich zumeist der nachträgliche Abschluss einer Photovoltaik Versicherung. So lassen sich Reparaturen der Photovoltaikanlage finanzieren, ohne dass die Rendite der Anlage leidet.
Der Abschluss einer Photovoltaik Versicherung ist also in aller Regel sinnvoll, um die auf viele Jahre angelegte Investition abzusichern.
Hauseigentümer sollten auch bedenken, dass eine auf ihrem Grundstück neu errichtete Photovoltaikanlage nicht „automatisch“ in eine bestehende Gebäudeversicherung einbezogen wird. Daher muss der Versicherer über eine neue Photovoltaikanlage informiert werden, um den Gebäudewert entsprechend anzupassen und die Photovoltaikanlage in die Gebäudeversicherung aufzunehmen.
Welche Risiken werden bei einer PV-Anlage versichert?
Als Eigentümer einer Photovoltaikanlage sollten Sie darauf achten, dass jedenfalls alle für die Anlage betriebsnotwendigen Komponenten in die Photovoltaik Versicherung einbezogen sind. Einige Versicherungsunternehmen bieten Versicherungsschutz auch für weitere Bauteile.
Eine Photovoltaik Versicherung bietet Versicherungsschutz für
- Photovoltaik-Module,
- Montage-Gestelle einschließlich Anschlüssen und Verbindungsstücken,
- Leitungsnetz (Gleichstrom- und Wechselstrom-Verkabelung),
- Wechselrichter und Einspeisezähler,
- Batteriespeicher, Transformatoren und Akkumulatoren sowie
- Anlagen zur Fernüberwachung.
- Für alle elektronischen Bauelemente einer Photovoltaikanlage wird jedoch nur dann eine Entschädigung geleistet, wenn das versicherte Risiko von außen auf das auszutauschende Bauteil oder auf die Photovoltaikanlage als Ganzes eingewirkt hat. Sogenannte „innere Betriebsschäden“ werden also nicht ersetzt.
Die Photovoltaik Versicherung leistet Entschädigungen bei „unvorhergesehenen“ Zerstörungen oder Beschädigungen (Sachschäden) sowie bei strafbaren Handlungen gegen die versicherten Gegenstände. Als „unvorhersehbar“ gilt ein Sachschaden, den der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig vorhersehen konnte und auch nicht aufgrund eines betrieblichen Fachwissens vorhersehen musste.
War ein Schaden vorhersehbar, so kann der Versicherer die Versicherungsleistung jedoch nur bei Vorliegen grober Fahrlässigkeit kürzen. Die Kürzung der Versicherungsleistung orientiert sich dann an der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers.
Leistungen einer Photovoltaik Versicherung
Eine Leistungspflicht des Versicherers besteht – entsprechend der individuellen Ausgestaltung der Versicherungsbedingungen – bei folgenden Schadenursachen:
- durch menschliches Handeln oder Unterlassen verursachte Schäden: Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Bedienungsfehler, Sabotage, Diebstahl und Einbruchdiebstahl, Raub und Plünderung,
- technische Ursachen wie Kurzschluss, Unter- und Überspannung, Fremdspannung, Material-, Ausführungs- und Konstruktionsfehler, Versagen von Steuerungseinrichtungen,
- direkte oder indirekte Einwirkung eines Blitzes, Glimmen, Versengen, Verschmoren, Brand, Explosion, Implosion, Rauch- und Ruß-Einwirkung,
- Sturm, Hagel, Feuchtigkeit, Wasser, Überschwemmung, Schneedruck und Frost, Eisgang,
- Tierverbiss (insbesondere Marderbiss),
- Absturz oder Anprall von Luftfahrzeugen oder von Teilen eines Luftfahrzeugs oder dessen Ladung sowie
- Schäden wegen Unterbrechung des Betriebs der Photovoltaik-Anlage aufgrund der Verwirklichung einer der genannten Gefahren.
Einige Versicherungsunternehmen versichern auch die Kosten für
- Materialbergung,
- Materialentsorgung und
- Dekontamination.
Phovoltaik Versicherung: weitere Versicherungsbausteine
Photovoltaik Haftpflicht Versicherung
Im Unterschied zu einer allgemeinen Photovoltaik Versicherung schützt eine Photovoltaik Haftpflichtversicherung („Betreiberhaftpflicht“) vor einer Ersatzpflicht für Schäden, die die Photovoltaikanlage bei Dritten verursacht hat. Solche Schäden entstehen beispielsweise dann, wenn
- ein Teil der Photovoltaikanlage vom Dach fällt und dabei einen Passanten verletzt oder fremde Sachen (z. B. ein Kraftfahrzeug) beschädigt oder
- ein Brand von Ihrer Photovoltaikanlage auf ein Nachbargebäude übergreift.
Hauseigentümer, die auf ihrem Grundstück eine Photovoltaikanlage betreiben, können die (Photovoltaik) Haftpflichtversicherung meistens in ihre Gebäudeversicherung einbeziehen. Wird eine Photovoltaikanlage hingegen auf einem fremden Grundstück errichtet (etwa auf einem angemieteten oder gepachteten Hausdach), so sollte mit der Privathaftpflichtversicherung besprochen werden, ob die Photovoltaik Versicherung dort künftig mitversichert ist oder ob es erforderlich ist, eine separate Photovoltaik Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Empfohlen wird, eine Photovoltaik Haftpflichtversicherung bereits vor der Installation einer Photovoltaikanlage abzuschließen, da bereits bei der Montage dritte Personen zu Schaden kommen können.
Eine solche „Betreiberhaftpflicht Versicherung“ beinhaltet indirekt auch eine spezielle Rechtsschutzversicherung: Der Versicherer wird erst nach sorgfältiger rechtlicher Prüfung berechtigte Ansprüche Dritter ausgleichen und unberechtigte Forderungen ablehnen.
Photovoltaik Ertragsausfall Versicherung
Von besonderer Bedeutung für den Eigentümer einer Photovoltaikanlage ist ferner eine Ertragsausfallversicherung. Sie entschädigt den Eigentümer für den Ertragsausfall, der ihm bei defekter Photovoltaikanlage wegen Wegfalls der Einspeisevergütung entsteht.
Photovoltaik Montage Versicherung
Die Versicherungsunternehmen bieten zudem Montageversicherungen an, die Schäden Dritter ausgleichen, die während der Montage einer Photovoltaikanlage verursacht werden. Spezielle Montageversicherungen schützen Unternehmen, zu deren Geschäftsbetrieb die Montage von Photovoltaikanlagen gehört.
GAP-Deckung
Photovoltaik Versicherungen enthalten oft Bestimmungen zur sogenannten GAP-Deckung, die auf Versicherungsgegenstände Anwendung findet, die geleast oder auf Kreditbasis erworben werden. Die GAP-Deckung ist ein optionaler Bestandteil von Photovoltaik Versicherungen. Der Begriff „GAP-Deckung“ (auch „Differenz-Deckung“) entstammt dem englischen „gap“ (Lücke).
Beispiel für eine GAP-Deckung: Zuweilen ist die Wiedererrichtung einer beschädigten oder zerstörten, fremdfinanzierten Photovoltaikanlage auf einem gemieteten Dach nicht möglich oder zulässig (z. B. nach dem Brand eines Dachstuhls).
Eine Versicherungsleistung in Form einer Wiederherstellung der Anlage kommt dann nicht in Betracht. Der Versicherungsnehmer erhielte in diesem Fall nur den Zeitwert des Versicherungsgegenstandes. Enthält der Versicherungsvertrag jedoch eine GAP-Vereinbarung, so erstattet die Versicherung mindestens den noch offenen Kreditbetrag (maximal bis zur Höhe der Versicherungssumme).
„Vorsorgeversicherung“
Die Versicherungsklausel „Vorsorgeversicherung“ sorgt für eine Mitversicherung von Bauteilen einer Photovoltaikanlage, die während eines laufenden Versicherungsjahres ausgetauscht werden oder der Erweiterung eines Photovoltaikanlage dienen.
Gewöhnlich wird eine Wert-Obergrenze für im Rahmen einer Vorsorgeversicherung versicherungsfrei mitversicherte Bauteile vereinbart (z. B. 50 Prozent der Versicherungssumme).
Achten Sie auf vollständigen Versicherungsschutz!
Teilweise fehlen in den Offerten der Versicherungsunternehmen Versicherungsleistungen, insbesondere für Überspannung, Ertragsausfall und Tierbiss. Achten Sie auf einen möglichst vollständigen Versicherungsschutz für ihre Photovoltaikanlage.
Photovoltaik Versicherung: In welcher Höhe werden Schäden ersetzt?
Wiederherstellung, Wiederbeschaffung oder Wertersatz
Im Schadenfall ersetzt die Versicherung die Kosten, die für die Wiederbeschaffung der Anlage oder die Wiederherstellung des betriebsbereiten Zustandes vor dem Schadensfall erforderlich sind. Bei einem Totalschaden wird der Wert der gesamten Anlage ersetzt – unter Abzug des Altmaterial-Wertes.
Erstattung entgangener Einspeisevergütungen
Eine Ertragsausfallversicherung erstattet entgangene Einspeisevergütungen bei Unterbrechung des Betriebs der Photovoltaikanlage. Die Versicherung ersetzt den finanziellen Nachteil, der dem Eigentümer einer Photovoltaikanlage dadurch entsteht, dass er Strom während des Anlagenausfalls von externen Stromanbietern einkaufen muss.
Versicherungsvertraglich wird eine Obergrenze für die Erstattung je kWp festgelegt (beispielsweise zwei Euro je kWp). Eine Entschädigungsleistung der Versicherung erfolgt je nach Vertragsbedingungen meistens für Betriebsausfall-Zeiträume von wahlweise maximal drei bis 18 Monaten.
Manche Versicherungen beziehen eine Betriebsunterbrechungsversicherung ohne Berechnung einer zusätzlichen Prämie in die Photovoltaik Versicherung ein, wenn die Photovoltaikanlage eine Leistung z. B. von 50 kWp nicht übersteigt.
Übernahme der Restschuld aus einem Kreditvertrag
Für diejenigen Fälle, in denen die Photovoltaikanlage durch einen Kredit finanziert wurde, sehen einige Versicherungen die Übernahme der Restschuld aus dem Kreditvertrag vor.
Umsatzsteuer
Wenn der Eigentümer der Photovoltaikanlage nicht zum Abzug von Vorsteuer berechtigt ist, vergütet die Versicherung auch die anfallende Umsatzsteuer.
Reduzierung der Versicherungsleistung: Selbstbehalt und Verschulden des Versicherungsnehmers
Die Versicherungsleistung reduziert sich um den bei einer Photovoltaik Versicherung vereinbarten Selbstbehalt.
Hat der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, so kürzt die Versicherung ihre Entschädigungsleistung entsprechend der Schwere des Verschuldens.
Kann dem Versicherungsnehmer eine vorsätzliche Schadensherbeiführung nachgewiesen werden, so entfällt die Pflicht der Versicherung zur Übernahme des Schadens vollständig.
Wann zahlt die Photovoltaikvericherung nicht?
In bestimmten Situationen erfolgt kein Schadensausgleich durch die Photovoltaik Versicherung.
Gemäß den üblichen Versicherungsbedingungen führen Schäden aufgrund folgender Umstände meistens zu einem Versicherungsausschluss:
- ein vorsätzlich vom Versicherungsnehmer oder seinem Repräsentanten herbeigeführter Schaden
- Krieg, Bürgerkrieg und kriegsähnliche Ereignisse
- Aufstände und innere Unruhen
- Kernenergie, radioaktive Substanzen, nukleare Strahlung
- Erdbeben
- bei Abschluss des Versicherungsvertrags bereits vorhandene Mängel an der Photovoltaikanlage, die der Versicherungsnehmer kennen musste (Allerdings erfolgt in diesem Fall ein Versicherungsausschluss nur bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers. Der Versicherer ist dann zu einer Leistungskürzung berechtigt.)
- betriebsbedingte (normale oder vorzeitige) Alterung oder Abnutzung
- Verwendung einer reparaturbedürftigen Sache, wenn der Versicherungsnehmer die Reparatur-Bedürftigkeit kennen musste (Ausschlussgrund nur bei grober Fahrlässigkeit, siehe oben) und der Schaden aufgrund der Reparatur-Bedürftigkeit entstanden ist
- Verpflichtung bestimmter Dritter zum Schadenersatz (z. B. Lieferanten, Händler, Hersteller, Werkunternehmer oder Reparatur-Auftragnehmer) einschließlich von Garantieschäden. Die Versicherung übernimmt allerdings vorläufig den Schadensausgleich, falls der Dritte seine Schadenersatzpflicht zunächst bestreiten sollte.
Photovoltaik Versicherung – welche Versicherungssumme ist sinnvoll?
Neuwert, Listenpreis, Kaufpreis
Die höchstmögliche Leistung des Versicherungsunternehmens im Schadensfall ist die Versicherungssumme. Daher sollte die Versicherung stets der Höhe des Neuwertes einer Photovoltaikanlage entsprechen. Empfohlen wird, die Versicherungssumme während der Laufzeit des Versicherungsvertrages regelmäßig an den aktuellen Versicherungswert anzupassen. Dies gilt gerade auch für den Fall, dass zwischenzeitlich bauliche Änderungen erfolgen, die den Wert der Photovoltaikanlage erhöhen.
Der Neuwert ist der letzte Listenpreis der Photovoltaikanlage, einschließlich der Bezugskosten. Zu den Bezugskosten gehören Verpackungs-, Fracht- und Montagekosten sowie eventuell entrichtete Zölle.
Falls kein Listenpreis verfügbar ist, so akzeptiert die Versicherung den Liefer- oder Kaufpreis einer neuwertigen Photovoltaikanlage. Dabei wird entsprechend der zurückliegenden Preisentwicklung für Photovoltaikanlagen ein Aufschlag oder Abschlag vorgenommen.
Ersatzweise Berechnungsgrundlage: Summe der Aufwendungen
Sollte weder ein Listen- noch ein Kaufpreis zu ermitteln sein, so wird die Summe der Aufwendungen herangezogen, die erforderlich sind, um eine Photovoltaikanlage gleicher Art und Qualität zu erstellen. Als Grundlage der Berechnung dienen beispielsweise Leistung, Abmessung und Konstruktionsweise der bisherigen Photovoltaikanlage.
Auf die ermittelte Kostensumme werden die übliche Handelsspanne und die Bezugskosten aufgeschlagen. Hingegen bleiben Rabatte und sonstige Preiszugeständnisse bei der Ermittlung der maximalen Versicherungsleistung unberücksichtigt.
Unterversicherung vermeiden!
Als Eigentümer einer Photovoltaikanlage sollten Sie unbedingt eine Unterversicherung vermeiden. Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme zum Zeitpunkt eines Versicherungsfalles niedriger ist als der tatsächliche Versicherungswert der Photovoltaikanlage.
Besteht zum Zeitpunkt des Eintritts eines Schadens eine Unterversicherung, so erhalten Sie von der Versicherungsgesellschaft nur eine anteilige Ersatzleistung.
Photovoltaik Versicherungs Kosten
In die Berechnung der Versicherungsprämie fließen folgende technische Faktoren ein:
- Art und Umfang der einbezogenen Versicherungsleistungen
- Gesamtfläche und Wertigkeit der Photovoltaik-Anlage
- Installationsort (Hausdach, Fassade oder Freifläche)
- Nutzungsart des Gebäudes, auf dem die Photovoltaikanlage errichtet ist, wohn-wirtschaftlich, gewerblich oder landwirtschaftlich genutzte Immobilien
- Umstände (Beispiel: Lager für feuergefährliche Materialien)
- Ausschluss einzelner Risiken
Außerdem wird die Jahresprämie maßgeblich von Art und Umfang der einbezogenen Versicherungsleistungen, von der Höhe des vereinbarten Selbstbehalts und nicht zuletzt von der Kalkulation und Preispolitik des jeweiligen Versicherungsunternehmens bestimmt.
Eine gute Photovoltaik Versicherung bekommt man unter 100 €.
Welche Photovoltaik Versicherungs Anbieter gibt es?
Photovoltaik Versicherungen werden von zahlreichen Versicherungsgesellschaften angeboten. Dazu gehören bekannte Unternehmen mit einer großen Bandbreite an Versicherungsprodukten (z. B. HDI, Kirst, LMV, Zurich, VHV, Inter und Aachen Münchener, etc).
Versicherungsmakler, die Photovoltaik Versicherungen vermitteln, sind nicht an eine bestimmte Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern beraten zu den Photovoltaik-Angeboten mehrerer Versicherungsunternehmen.
Photovoltaik Versicherungsvergleich: Darauf sollten Sie achten!
Bei einem Vergleich von Photovoltaik Versicherungen sollte Sie nicht nur die Höhe der Jahresprämie als Entscheidungskriterium heranziehen. Achten Sie vielmehr auf das Preis-Leistungs-Verhältnis insgesamt: Von Bedeutung sind nicht nur die in einen Versicherungsvertrag einbezogenen Versicherungsleistungen, sondern auch die Beratungs- und Servicequalität eines Versicherungsanbieters und das Leistungsverhalten eines Versicherers im Schadensfall.
Holen Sie stets Angebote von denjenigen Versicherungsunternehmen ein, über die Sie bereits andere Versicherungsverträge abgeschlossen haben: Ist beispielsweise ein Brandschaden abzuwickeln, der auch das Gebäude betrifft, auf dem die beschädigte Photovoltaikanlage installiert wurde, so ist für Sie als Versicherungsnehmer eine Schadensabwicklung über einen einzigen Versicherer deutlicher einfacher als eine Regulierung über mehrere Versicherungsgesellschaften.
Sind mehrere Versicherer involviert, so müssen sich diese z. B. hinsichtlich der auf sie entfallenden Schadensquoten erst einmal einigen. Dies erfordert möglicherweise die aufwendige Erstellung von Gutachten.
Photovoltaik Versicherung berechnen
Einen schnellen Überblick über Photovoltaik Versicherungsangebote verschaffen Internet-Portale. Die Berechnung der Versicherungsprämien erfolgt anhand Ihrer individuellen Angaben insbesondere zu
- Neuwert der Photovoltaikanlage (einschließlich Montagekosten und Mehrwertsteuer),
- die Leistung der Photovoltaikanlage (in kWp),
- Art des Gebäudes, auf dem die Photovoltaikanlage installiert wird (z. B. Ein- oder Mehrfamilienhaus, gewerbliche oder landwirtschaftliche Nutzung),
- Bauweise der Installationsimmobilie (z. B. Fertighaus, Massivhaus)
- Art des Daches (bzw. Boden-Anlage)
- Installation auf einem eigenen oder fremden Grundstück,
- gewünschte Risiko-Einschlüsse (z. B. Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Erdbeben),
- optional: Einbeziehung einer Photovoltaik Haftpflicht,
- optional: die gewünschte Dauer einer Entschädigungsleistung bei Anlagen-Ausfall,
- vorhandener Diebstahl-Schutz,
- Termin der Inbetriebnahme und
- eventuelle Vorsteuer-Abzugsberechtigung.
Auf welche Versicherungsbedingungen sollten Sie bei Abschluss einer Photovoltaik Versicherung achten?
Einer Photovoltaik Versicherung liegen regelmäßig die „Allgemeinen Bedingungen für die Elektronik-Versicherung (ABE 2011)“ zugrunde, die alle Versicherungsunternehmen gewöhnlich verwenden. Darüber hinaus setzen die Versicherer bei Photovoltaik Versicherungen verschiedene „Besondere Vereinbarungen“ ein, beispielsweise
- „Besondere Vereinbarung für die Versicherung von Photovoltaikanlagen“
- „Besondere Vereinbarung zur Elektronik- und Ertragsausfallversicherung von netzgekoppelten Photovoltaikanlagen“ oder
- „Besondere Vereinbarung zur Minder-Ertragsversicherung von Photovoltaik-Dachanlagen bis 50 kWp“.
Fazit
Eine Photovoltaik Versicherung bietet dem Eigentümer einer Photovoltaikanlage finanziellen Schutz vor zahlreichen Schadensrisiken (Allgefahrenversicherung) und sichert damit die Rendite einer langfristig angelegten Investition ab. Die Versicherung kann in eine bestehende Gebäudeversicherung integriert oder als eigenständige Police gestaltet werden.
Zu den versicherbaren Risiken gehören unter anderem Feuer, Sturm, Hagel, Schneedruck, Tierbiss und Diebstahl. Bei Beschädigung der Photovoltaikanlage gewährleistet die Versicherung die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der Photovoltaikanlage. In eine Photovoltaik Versicherung sollten darüber hinaus auch das Betriebsausfall-, das Haftpflicht- und das Montage-Risiko einbezogen werden.
Bei einem Vergleich von Photovoltaik Versicherungsangeboten sollten Sie nicht nur auf die Versicherungsprämie achten, sondern das Preis-Leistungs-Verhältnis einschließlich der Service- und Beratungsqualität eines Versicherungsunternehmens berücksichtigen.