Photovoltaik Förderung 2024 für NRW, Bayern, deutschlandweit
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ToggleDie Photovoltaik Förderung 2023 ändert sich. Aus Strom gewonnene Energie wird ab 2023 stärker gefördert. Diese Nachricht dürfte nicht nur gewerbliche PV-Anlagenbesitzer freuen, sondern macht die Technik auch für Privathaushalte spürbar attraktiver. Einer Anpassung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) sei Dank, dass der Anteil von Solarstrom ab 2023 massiv aufgestockt werden soll. Dabei lohnt sich nicht nur die Investition in eine neue PV-Anlage, denn auch Bestandsanlagen profitieren.
Photovoltaik Förderung: Das wichtigste in Kürze!
Photovoltaik Förderung 2023: Vom Ausbau erneuerbarer Energien profitieren
Spätestens seit der Energiekrise ist klar, dass die Bestrebungen zum Umstieg auf klimaneutrale Technologien an Fahrt aufnehmen müssen. Ein zentraler Bestandteil ist dabei die Aufstockung der Solarstromgewinnung, also Energie aus Sonnenstrahlen.
Diese wurde bereits Anfang der 2000er-Jahre stark gefördert, doch verlor durch rückläufige Vergütungen vielerorts an Attraktivität. Das soll sich ab 2023 mit weitreichenden Lockerungen und höheren Erträgen bei der Weitergabe überschüssiger Kapazitäten ändern.
Mit den Maßnahmen verspricht sich die Bundesregierung eine enorme Steigerungsrate, die in wenigen Jahren ein Plus von über 30 Gigawatt Strom aus Sonnenenergie ausmachen soll. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, spricht das EEG 2023 vor allem Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern an, die zu besseren Konditionen in PV-Anlagen investieren können.
Photovoltaik Förderung für Privathaushalte und Gewerbe: Diese Neuerungen kommen!
Damit das Betreiben eigener PV- und Solaranlagen für private und gewerbliche Nutzer lukrativer wird, stehen ab dem 01. Januar 2023 folgende Optionen bereit, die auch zum Teil bestehende Anlagen einschließen.
1. Leistungsdrosselung bei Netzeinspeisung entfällt
Bislang durften PV-Anlagen maximal 70 Prozent ihrer Nennwertleistung in das öffentliche Netz einspeisen. Dieser Deckel entfällt nun für neue PV-Anlagen, sodass jede eingespeiste Kilowattstunde mit dem vertraglich vereinbarten Satz vergütet wird.
Auch bei älteren PV-Anlagen winkt eine Lockerung, sofern das System eine Gesamtleistung von unter 7 kWp aufweist. Besitzer einer Bestands-PV-Anlage bis 25 kWp müssen vorerst aber weiterhin die Drosselung bestehen lassen, da sie bei der Neuregelung nicht bedacht werden.
2. Photovoltaik Förderung 2023: Höhere Vergütungen für eingespeisten Strom
Für Anlagen mit Eigenversorgung gelten folgende Vergütungssätze: Anlagen bis 10 kWp erhalten 8,2 Cent pro kWh und Anlagen über 10 kWp erhalten 7,1 Cent pro kWh.
Für volleinspeisende Anlagen gelten höhere Vergütungssätze: Anlagen bis 10 kWp erhalten 13,0 Cent pro kWh und Anlagen über 10 kWp erhalten 10,9 Cent pro kWh.
Um diese Vergütungssätze in den kommenden Jahren zu erhalten, müssen volleinspeisende Anlagen vor dem 1. Dezember des Vorjahres dem zuständigen Netzbetreiber gemeldet werden.
Die Vergütungssätze gelten für neue Anlagen, die seit dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen werden und auch für Anlagen, die im Jahr 2023 in Betrieb gehen. Die Regelungen und Vergütungssätze für das Jahr 2023 sind noch nicht von der EU-Kommission freigegeben.
Beispiel
Eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 15 kWp und volleinspeisendem Betrieb erhält für die ersten 10 kWp 13 Cent pro Kilowattstunde und für die verbleibenden 5 kWp 10,9 Cent pro Kilowattstunde. Durchschnittlich erhält die Anlage somit 12,3 Cent pro Kilowattstunde.
Zusammengefasst:
- Die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen in Deutschland wurden im Juli 2022 angepasst.
- Es gibt Unterschiede zwischen Anlagen mit Eigenversorgung und volleinspeisenden Anlagen.
- Anlagen mit Eigenversorgung erhalten bis zu 8,2 Cent pro kWh, volleinspeisende Anlagen bis zu 13,0 Cent pro kWh.
- Die Vergütungssätze gelten für neue Anlagen, die seit dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen werden und für Anlagen, die im Jahr 2023 in Betrieb gehen.
- Die Regelungen und Vergütungssätze für das Jahr 2023 sind noch nicht von der EU-Kommission freigegeben.
3. Photovoltaik Förderung 2023: Online-Plattform und Bürokratieabbau
Ab dem Jahr 2025 sind alle Netzbetreiber dazu verpflichtet, ein Online-Portal für Angelegenheiten rund, um Photovoltaikanlagen bereitzustellen. Über dieses soll nicht nur die Kontaktaufnahme vereinfacht werden, sondern auch der gesamte Prozess von der Planung der PV-Anlage, bis hin zur Anmeldung und Beantragung eines Netzanschlusses.
4. Erzeugungszähler entfällt bei einigen Bestandsanlagen
Nach Wegfall der EEG-Umlage ist es für einige Betreiber einer PV-Anlage möglich, sich von der Pflicht des Erzeugungszählers befreien zu lassen. Somit ist es nicht mehr zwingend nötig, ein solches Gerät beim Netzbetreiber zu mieten. Auch was die Weitergabe von Strommengen angeht, werden die Rechnungen künftig deutlich einfacher.
5. Lockerungen bei der Aufstellfläche der PV-Module
Gab es bei der Vergabe von Fördermitteln bislang strenge Vorschriften zu den Aufstellflächen von PV-Modulen, bricht das EEG 2023 mit einer Vielzahl davon. Demnach ist es künftig nicht mehr zwingend nötig, Solarmodule auf der Dachfläche eines Wohn- oder Geschäftsgebäudes anzubringen.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das Dach statisch nicht geeignet, die Ausrichtung zur Sonne nicht optimal ist oder aus Gründen des Denkmalschutzes keine Anbringung erfolgen darf. Liegen etwaige Ausnahmekriterien vor, können die einzelnen Module ersatzweise auch auf dem Carport, Nebenflächen oder im Garten aufgestellt werden.
Und das bei gleichbleibender Förderung. Dies gilt gleichwohl für die Aufrüstung bestehender Anlagen, wenn die Dachflächen bereits komplett mit Solarmodulen belegt sind. Doch bevor die Planungen in die Tat umgesetzt werden, ist bei der zuständigen Kommune zunächst eine Aufstellgenehmigung einzuholen.
Diese erfolgt im Regelfall über einen Bauantrag. Auch der jeweilige Netzbetreiber kann hinsichtlich der Anbringung weitere Informationen beisteuern und bei der idealen Flächennutzung mit entscheiden.
6. Verzögerungen beim Bau einer PV-Anlage haben keine Auswirkungen mehr
Betreiber von Photovoltaikanlagen stehen bei der Projektumsetzung künftig nicht mehr unter vertraglichem Zugzwang, was die Vergütungspauschalen betrifft. Kam es in der Vergangenheit zu Verzögerungen bei der Inbetriebnahme, wurden seitens der jeweiligen Netzbetreiber die Vergütungssätze je kWh reduziert.
Diese Regelung ruht zunächst bis ins Jahr 2024, um Interessenten genügend Spielraum bei der Installation einer PV-Anlage zu gewähren. Konkret heißt dies, dass bereits heute Verträge mit den Netzbetreibern abgeschlossen werden können und die vereinbarten Konditionen nach Fertigstellung gelten, ohne dass Kürzungen folgen.
In Zeiten von knappen Ressourcen und Lieferengpässen stellt sich der Staat somit klar an die Seite von PV-Anlagenbesitzern im privaten und gewerblichen Bereich.
7. Steuerliche Abschläge entfallen
Mussten Betreiber von Photovoltaikanlagen noch bis 2022 Umsatzsteuer ausweisen und Erträge einkommenssteuerpflichtig anmelden, gibt es künftig spürbare Entlastungen.
Ab dem 1. Januar 2023 entfallen diese Regelungen für private Anlagen bis zu 30 kWp. Die Absenkung der Umsatzsteuer auf 0% gilt für bestehende Systeme auch rückwirkend und kann bereits für das Vorjahr 2022 geltend gemacht werden.
Tipp: Fördermöglichkeiten der Bundesländer prüfen
Möchten Sie 2023 eine Photovoltaikanlage installieren, sollten Sie sich informieren, ob es in Ihrem Bundesland spezielle Fördermöglichkeiten gibt. In einigen Bundesländern gibt es bereits Förderungen, während sie in anderen Bundesländern erst eingeführt werden. Auch Stromanbieter gewähren mitunter eine Förderung.
Fazit
Der Anteil erneuerbarer Energien ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Bis 2025 sollen bereits bis zu 45 % aus einem Mix aus Windkraft, Photovoltaik, Biomasse und Wasserkraft stammen.
Im Bereich der Stromerzeugung steht vor allem der Ausbau privater PV-Anlagen im Fokus. Rund 2.000.000 gemeldete PV-Systeme liefern bereits gegenwärtig eine jährliche Leistung von 50 Gigawatt, was die zweitgrößte Einspeisemenge nach der Windkraft darstellt.
Dank langlebiger Technik und finanziellen Anreizen bei der Anschaffung sollen immer mehr Haushalte in Photovoltaik investieren. Die zu erwartenden Strommengen lassen sich bereits im Vorfeld gut kalkulieren und bieten zugunsten des Eigenbedarfs große Sicherheiten, was den Preis je kWh angeht.
Ich war nicht komplett im Klaren, was die Photovoltaik-Förderung angeht. Deshalb habe ich im Internet mehr Informationen hierzu gesucht. Nun habe ich dank euch genau das gefunden, was ich suchte.
Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Photovoltaik. Gut zu wissen, dass nun auch die steuerlichen Abschläge entfallen. Ich denke, dass ich nun nochmal über eine Photovoltaik nachdenken werde.