Was bedeutet der Inbetriebnahmezeitpunkt?

Das Datum der Inbetriebnahme ist das Datum, an dem ein neues Gebäude, eine neue Anlage oder ein neues System offiziell für betriebsbereit erklärt wird. Im Kontext eines Solarenergiesystems ist das Inbetriebnahmedatum das Datum, an dem das System installiert, getestet und für ordnungsgemäß funktionierend befunden wurde.

Das Inbetriebnahmedatum ist ein wichtiger Meilenstein in der Entwicklung eines Solarenergieprojekts, da es den Zeitpunkt markiert, an dem die Anlage beginnt, Strom zu erzeugen und dem Eigentümer oder Betreiber Nutzen zu bringen. Das Datum der Inbetriebnahme kann auch als Referenzpunkt für Garantien, Leistungsgarantien und andere Aspekte des Projekts dienen.

Wie wird der Inbetriebnahmezeitpunkt definiert?

Für die Definition des Inbetriebnahmezeitpunkts stellt das EEG 2012 in § 3 Absatz 5 die rechtliche Grundlage dar. Wie der Zeitpunkt ermittelt wird, steht hier festgeschrieben. Der Absatz beschreibt den Inbetriebnahmezeitpunkt als “die erstmalige Inbetriebsetzung des Generators der Anlage nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage, unabhängig davon, ob der Generator mit erneuerbaren Energien, Grubengas oder sonstigen Energieträgern in Betrieb gesetzt wurde”.

Für einen Laien übersetzt bedeutet dies, dass der Zeitpunkt der Inbetriebnahme mit der erstmaligen Erzeugung von Energie festgesetzt wird. Hier spielt es zunächst keine Rolle, ob der Strom eingespeist wurde oder anderweitig zum Einsatz gekommen ist. Gleichzeitig müssen alle Bestandteile, die für den Betrieb der Photovoltaikanlage notwendig sind, betriebsbereit und bereits fest installiert sein, um den Inbetriebnahmezeitpunkt festzulegen.

Zu den notwendigen Installationen gehört unter anderem ein Wechselrichter. Wichtiger Hinweis: Um den Zeitpunkt festzulegen, muss nicht jedes einzelne Modul der Anlage genutzt werden. Auch eine teilweise Verwendung ist zu Beginn also möglich.

Warum ist der Inbetriebnahmezeitpunkt wichtig?

Beim Inbetriebnahmezeitpunkt geht es um Geld, genauer gesagt um die Festlegung der sogenannten Einspeisevergütung. Denn wer selbst erzeugten Strom der Photovoltaikanlage in das öffentliche Stromnetz einspeist, erhält hierfür von den Betreibern eine Vergütung.

Diese Vergütung wird immer für einen Zeitraum von 20 Jahren festgelegt. Als Grundlage der Berechnung dient der Zeitpunkt der ersten Inbetriebnahme, dieser ist also ausschlaggebend für das Geld, welches für die folgenden 20 Jahre gezahlt wird.

Oder anders ausgedrückt: Können Sie als Betreiber der Photovoltaikanlage den genauen Inbetriebnahmezeitpunkt nicht nachweisen, erhalten Sie für den eingespeisten Strom aus Ihrer Anlage keine Vergütung.

Der Nachweis für die Inbetriebnahme

Dementsprechend ist es für Sie als Betreiber einer Photovoltaikanlage von großer Bedeutung, dass Sie den Zeitpunkt der Inbetriebnahme bei Kontaktaufnahme zum Netzbetreiber genau nachweisen können. Ein umfassendes und detailliertes Protokoll stellt hierfür ein wichtiges Werkzeug dar.

Gut zu wissen: Der Netzbetreiber muss nicht anwesend sein. Um dennoch einen aussagekräftigen Nachweis zu haben, sollten Sie die Inbetriebnahme zusammen mit einem Fachbetrieb durchführen. Sie verfügen somit über einen potenziellen Zeugen, der im Protokoll genannt werden kann. Als Nachweis der festen Installationen aller Bestandteile empfehlen sich zudem Fotos, die Sie dem Protokoll beifügen können.

Eine zentrale Rolle im Nachweisprotokoll für den Inbetriebnahmezeitpunkt stellen die genauen Fakten und Informationen rund um Ihre Anlage dar. Achten Sie auf die exakten Bezeichnungen der verwendeten Bauteile. Aber auch weitergehende Informationen dürfen nicht fehlen, unter anderem die Ausrichtung oder die Neigung der Module auf dem Dach.

Mit Fakten rund um die geschätzten Strahlenwerte oder die Leerlaufspannung und Kurzschlussstrom an den Strings können Sie zudem die Funktionsfähigkeit der Anlage nachweisen, auch dies ist für die Bestimmung des Inbetriebnahmezeitpunkts ein wichtiger Faktor.

Übrigens: Falsche Angaben im Protokoll führen nicht nur zu einem Verlust der Einspeisevergütung, sondern auch zu einer strafrechtlichen Verfolgung. Ein gründliches und wahrheitsgemäßes Protokoll muss also sein.