Einspeisevergütung 2026: Aktuelle Vergütungssätze, Tabelle und Prognose bis 2027
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Toggle- Anna Vöpel
- Aktualisiert: 17.06.2026
Die Einspeisevergütung ist ein zentraler Bestandteil der Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen. Wer mehr Strom produziert, als im eigenen Haushalt verbraucht wird, kann diesen ins öffentliche Netz einspeisen und erhält dafür eine gesetzlich garantierte Vergütung.
Doch die Bedeutung der Einspeisevergütung hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert: Während sie früher der wichtigste Einnahmefaktor war, steht heute vor allem der Eigenverbrauch im Fokus. Grund dafür sind sinkende Vergütungssätze und gleichzeitig steigende Strompreise.
Wie hoch die Einspeisevergütung im Jahr 2026 aktuell ist, wie sie sich berechnet und ob sich Einspeisen überhaupt noch lohnt, erfahren Sie in diesem Artikel.
Das Wichtigste in Kürze:
Einspeisevergütung 2026: 7,78 ct/kWh (Überschusseinspeisung bis 10 kWp)
Volleinspeisung: 12,34 ct/kWh
Die Vergütung wird für 20 Jahre garantiert
Höhe hängt ab von: Anlagengröße und Inbetriebnahmezeitpunkt
Einspeisevergütung sinkt langfristig weiter
Mögliche EEG-Reform ab 2027 könnte Einspeisevergütung verändern
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Was ist die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung ist eine staatlich garantierte Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien, der in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Die rechtliche Grundlage bildet das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Wer mit seiner Photovoltaikanlage mehr Strom produziert, als im Haushalt verbraucht wird, kann diesen Überschuss an den Netzbetreiber abgeben und erhält dafür eine festgelegte Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde (kWh).
Die Höhe der Einspeisevergütung hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:
Größe der Photovoltaikanlage
Zeitpunkt der Inbetriebnahme
Überschuss- oder Volleinspeisung
Einmal in Betrieb genommen, bleibt die Vergütung für neue Anlagen über einen Zeitraum von 20 Jahren zuzüglich des Inbetriebnahmejahres garantiert.
Wichtig zu wissen: Die Einspeisevergütung ist heute meist nicht mehr der wichtigste Wirtschaftlichkeitsfaktor einer Photovoltaikanlage. Da Haushaltsstrom deutlich teurer ist als die Vergütungssätze, lohnt sich der direkte Eigenverbrauch des erzeugten Solarstroms in den meisten Fällen stärker als die Einspeisung ins Netz.
Neben der Einspeisevergütung können Sie Ihren PV-Ertrag auch selbst per Direktvermarktung an der Strombörse verkaufen. Das ist zwar deutlich mehr Aufwand, erzielt aber höhere Vergütungen pro Kilowattstunde.
Unterschied zwischen Teileinspeisung und Volleinspeisung
Bei einer Photovoltaikanlage haben Betreiber grundsätzlich zwei Möglichkeiten: die Überschusseinspeisung oder die Volleinspeisung.
Bei der Überschusseinspeisung wird der erzeugte Solarstrom zunächst im eigenen Haushalt genutzt. Nur der Strom, der nicht verbraucht werden kann, wird ins öffentliche Netz eingespeist und vergütet. Dieses Modell ist heute die mit Abstand häufigste Variante, da selbst genutzter Solarstrom deutlich mehr wert ist als die Einspeisevergütung.
Bei der Volleinspeisung wird dagegen der gesamte erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist. Der Betreiber erhält dafür eine höhere Einspeisevergütung, verzichtet jedoch komplett auf den Eigenverbrauch des Solarstroms.
Für die meisten Einfamilienhäuser ist die Überschusseinspeisung wirtschaftlich attraktiver, da Strom aus dem Netz deutlich teurer ist als die Vergütung für eingespeisten Solarstrom.
Aktuelle Einspeisevergütung 2026
Die Höhe der Einspeisevergütung richtet sich nach der Anlagengröße und der Art der Einspeisung. Für Neuanlagen gelten aktuell folgende Vergütungssätze:
Anlagengröße | Überschusseinspeisung | Volleinspeisung |
bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,34 ct/kWh |
10 bis 40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
40 bis 100 kWp | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
Die Vergütung wird für 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres garantiert. Maßgeblich ist dabei der Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage.
Die Einspeisevergütung wird nur für tatsächlich eingespeisten Strom gezahlt. Je höher der Eigenverbrauch ausfällt, desto geringer sind die Einnahmen aus der Einspeisung – gleichzeitig steigt jedoch die Stromkostenersparnis.
Wie wird sich die Einspeisevergütung in 2026 entwickeln?
Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen sinkt seit Februar 2024 wieder regelmäßig. Grundlage dafür ist die sogenannte Degression im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dabei werden die Vergütungssätze für Neuanlagen alle sechs Monate um 1 % reduziert.
Die nächste Reduzierung geschieht zum 1. August 2026. Die Vergütung beträgt dann 7,71 ct/kWh. Auch die Vergütung für Volleinspeiser wird entsprechend reduziert.
Die Absenkung betrifft ausschließlich neu in Betrieb genommene Anlagen. Wer seine Photovoltaikanlage vor einer Vergütungsanpassung in Betrieb nimmt, sichert sich den zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültigen Vergütungssatz für 20 Jahre.
Einspeisevergütung 01.08.2026 bis 01.02.2027
Anlagenleistung | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
Bis 10 kWp | 7,71 ct/kWh | 12,23 ct/kWh |
10 bis 40 kWp | 6,66 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
40 bis 100 kWp | 5,44 ct/kWh | 10,24 ct/kWh |
Wie wird die Einspeisevergütung berechnet?
Die Einspeisevergütung wird nicht immer mit einem einzigen Vergütungssatz berechnet. Bei Photovoltaikanlagen mit mehr als 10 kWp Leistung gelten unterschiedliche Vergütungssätze für die jeweiligen Leistungsanteile der Anlage.
Beispiel: 15 kWp Anlage mit Überschusseinspeisung
Für die ersten 10 kWp erhalten Betreiber aktuell 7,78 ct/kWh. Die darüber hinausgehenden 5 kWp werden mit 6,73 ct/kWh vergütet. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Einspeisevergütung von rund 7,43 ct/kWh.
Erzeugt die Anlage beispielsweise 15.000 kWh Strom pro Jahr und werden davon 7.000 kWh ins öffentliche Netz eingespeist, ergibt sich folgende Rechnung:
7.000 kWh × 7,43 ct/kWh = 520 € Einspeisevergütung pro Jahr
Wie hat sich die Einspeisevergütung entwickelt?
Die Einspeisevergütung für Photovoltaik ist seit dem Jahr 2000 deutlich gesunken. Während Betreiber damals noch über 50 ct/kWh für eingespeisten Solarstrom erhielten, liegen die Vergütungssätze heute nur noch bei rund 7–8 ct/kWh für neue Anlagen.
Der starke Rückgang ist politisch gewollt: Mit sinkenden Kosten für Photovoltaik wurde die Förderung schrittweise reduziert, um den Ausbau wirtschaftlich effizienter zu gestalten. Besonders in den Jahren 2010 bis 2015 kam es zu deutlichen Kürzungen.
Seit einigen Jahren hat sich die Entwicklung jedoch verlangsamt. Die Einspeisevergütung sinkt heute nur noch moderat und wird regelmäßig angepasst (Degression). Gleichzeitig hat sich der Fokus verschoben: Während früher die Einspeisung im Mittelpunkt stand, ist heute der Eigenverbrauch der wichtigste Faktor für die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage.
Die folgende Grafik zeigt die Entwicklung der Einspeisevergütung in Deutschland seit 2000 und verdeutlicht den kontinuierlichen Rückgang der Vergütungssätze.
Wie funktioniert die Einspeisevergütung in der Praxis?
Wer zahlt die Einspeisevergütung?
Die Einspeisevergütung wird in Deutschland von den Betreibern der Stromnetze ausgezahlt. Diese sind verpflichtet, den produzierten Strom aus erneuerbaren Energien zu einem festgelegten Preis, der im EEG geregelt ist, abzunehmen.
Die Finanzierung der Einspeisevergütung erfolgt seit dem Jahr 2022 aus dem Bundeshaushalt und wird somit durch Steuergelder getragen. Früher erfolgte die Finanzierung der Einspeisevergütung über die sogenannte EEG-Umlage, die auf den Strompreis der Verbraucher draufgeschalgen wurde. Dadurch wurde sie quasi von allen mit finanziert.
Wie bekomme ich die Einspeisevergütung?
Grundsätzlich kann jeder, der Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt, die Einspeisevergütung erhalten. Wenn Ihre PV-Anlage in Betrieb genommen wurde, muss zuerst die Anmeldung beim Netzbetreiber erfolgen. Wird Ihre Anlage von einem Fachbetrieb installiert, übernimmt dieser in der Regel die Antragstellung. Zusätzlich müssen Sie die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren. Dies können Sie einfach selbst online machen.
Von der technischen Seite her muss der Anschluss ans öffentliche Netz erfolgen, dafür ist ebenfalls der Netzbetreiber zuständig. Dieser wird einen Fachbetrieb beauftragen, der den Anschluss vornimmt. Die Kosten müssen sie bis zum Netzanschlusspunkt selbst übernehmen, alles über diesen Punkt hinaus muss der Netzbetreiber übernehmen. Bei privaten Anlagen liegen die Kosten meist zwischen 500 und 700 €.
Messung & Abrechnung der Einspeisevergütung
Um den Betrieb aufzunehmen benötigen Sie außerdem einen Zweirichtungszähler der die bezogene und den abgegebene Strommenge messen kann. Diesen können Sie bei Ihrem Netzbetreiber mieten. Ein Kauf lohnt sich meistens eher nicht. Dieser Zähler ist Voraussetzung für die Einspeisevergütung.
Der Netzbetreiber wird anschließend die abgegebene Strommenge monatlich oder vierteljährlich erfassen und die entsprechende Vergütung im Folgemonat auf ihr Bankkonto auszahlen.
Photovoltaik: Einspeisevergütung oder Eigenverbrauch – was lohnt sich mehr?
Wir wollen anhand einer kleinen Beispielrechnung herausfinden, welche Einspeiseart sich für einen privaten Haushalt eher lohnt.
Um zu entscheiden, ob die Teil- oder Volleinspeisung für einen privaten Haushalt eher rentabel ist, vergleichen wir die beiden Optionen. Nehmen wir an, der Haushalt hat eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 10 kWp sowie einen Stromspeicher bei der Teileinspeisung und es gibt folgende Rahmenbedingungen für einen Betrachtungszeitraum von 20 Jahren:
Jährlicher PV-Ertrag: 10.000 kWh
Strompreis für Haushaltsstrom: 30 ct/kWh
Einspeisevergütung Volleinspeisung: 12,34 ct/kWh
Einspeisevergütung Teileinspeisung: 7,78 ct/kWh
Eigenverbrauchsquote: 50 % (5.000 kWh)
Merkmal | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
Kosten PV-Anlage | 14.000 € | 10.000 € |
Betriebskosten 20 Jahre | 8.000 € | 7.000 € |
PV-Ertrag | 10.000 kWh | 10.000 kWh |
Eigenverbrauch | 5.000 kWh | / |
Einspeiseanteil | 5.000 kWh | 10.000 kWh |
Einnahnmen Einspeisung | 5.000 x 0,0778 x 20 = 7.780 € | 10.000 x 0,1234 x 20 = 24.680 € |
Ersparnis Eigenverbrauch | 5.000 x 0,3 x 20 = 30.000 € | / |
Gesamtkosten | 22.000 € | 17.000 € |
Gesamt Einnnahmen | 37.780 € | 24.680 € |
Gewinn | 15.780 € | 7.680 € |
In diesem Beispiel zeigt sich, dass die Teileinspeisung für den Haushalt mit 50 % Eigenverbrauch deutlich vorteilhafter ist, da die Gesamteinnahmen nach 20 Jahren mit 37.780 € über denen der Volleinspeisung mit 24.680 € liegen. Selbst wenn man noch die teuren Kosten für den Stromspeicher bei der Anlage mit Eigenverbrauch mit in Betracht zieht, ist der Gewinn nach 20 Jahren mit rund 15.800 € doppelt so hoch wie der bei einer Volleinspeisung.
Das liegt daran, dass die Vergütung pro kWh deutlich unter dem Einkaufspreis pro kWh liegt. Während sie für eine erzeugte Kilowattstunde nur 7,78 Cent erhalten, bezahlen sie für eine bezogene Kilowattstunde je nach Vertrag zwischen 27 und 35 Cent.
In der Praxis ist es sogar höchstwahrscheinlich, dass der Gewinn bei einer Teileinspeisung noch deutlich höher ausfällt, da der Strompreis in den letzten 20 Jahren fast jährlich um 4 bis 6 % gestiegen ist. Der Eigenverbrauch des Solarstroms lohnt sich deshalb noch mehr.
Tabelle: Übersicht aller Vergütungssätze 2012–2026
Jahr | bis 10 kWp (Cent/kWh) | bis 40 kWp (Cent/kWh) | bis 100 kWp (Cent/kWh) |
2012 | 19,50 | 18,50 | 16,50 |
2013 | 17,02 | 16,14 | 14,40 |
2014 | 13,68 | 12,98 | 11,58 |
2015 | 12,56 | 12,22 | 10,92 |
2016 | 12,31 | 11,97 | 10,71 |
2017 | 12,30 | 11,96 | 10,69 |
2018 | 12,20 | 11,87 | 10,61 |
2019 | 11,47 | 11,15 | 9,96 |
2020 | 9,87 | 9,59 | 7,54 |
2021 | 8,16 | 7,93 | 6,22 |
2022 | 6,83 | 6,63 | 5,19 |
2022 (ab 01.08.) | 8,20 | 7,10 | 5,80 |
2023 | 8,20 | 7,10 | 5,80 |
2024 (ab 01.02.) | 8,11 | 7,02 | 5,73 |
2024 (ab 01.08.) | 8,03 | 6,95 | 5,67 |
2025 (ab 01.02.) | 7,94 | 6,88 | 5,62 |
2025 (ab 01.08.) | 7,87 | 6,81 | 5,56 |
2026 (ab 01.02.) | 7,78 | 6,73 | 5,50 |
2026 (ab 01.08.) | 7,71 | 6,66 | 5,44 |
Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke
Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Solaranlage mit maximal 800 Watt Leistung, aber auch mit dieser Variante können Sie von der Einspeisevergütung profitieren. Die Vergütungssätze für Balkonkraftwerke sind genauso hoch wie für jede andere PV-Anlage auch. Daher können Sie aktuell mit 7,78 Cent pro Kilowattstunde rechnen. Diese Besonderheiten gilt es dabei zu beachten:
Leistungsgrenze: Balkonkraftwerke sind auf eine maximale Leistung von 800 Watt begrenzt, um als kleine Anlage zu gelten.
Einspeisung oder Eigenverbrauch: Die erzeugte Energie kann entweder ins öffentliche Netz eingespeist oder direkt im Haushalt verbraucht werden.
Meldung beim Netzbetreiber: Wenn Sie den erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen möchten, müssen Sie dies dem Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur melden.
Installation eines Zählers: Ein geeigneter Zähler zur Erfassung des erzeugten Stroms ist erforderlich, wenn die Anlage ans öffentliche Netz angebunden wird. Es muss ein Zweirichtungszähler sein, der den bezogenen und abgegebenen Strom messen kann.
Einspeisevergütung: Sind diese Voraussetzungen erfüllt können Sie auch mit einem Balkonkraftwerk die Einspeisevergütung erhalten
Tipp: Die Einspeisung über ein Balkonkraftwerk ist aufgrund der begrenzten Leistung nur dann sinnvoll, wenn Sie Ihren Stromverbrauch bereits mit eigenem PV-Ertrag komplett abdecken können. Ansonsten sollten Sie auf eine Einspeisung verzichten, denn das ist mit Aufwand und Kosten verbunden, die kaum lohnend gedeckt werden können.
Zukunft der Einspeisevergütung: Wird sie abgeschafft?
Immer wieder wird diskutiert, ob die klassische Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen in Zukunft abgeschafft wird. Aktuell gilt jedoch: Eine vollständige Abschaffung ist noch nicht beschlossen, konkrete Änderungen sind aber in der politischen Diskussion.
Klar ist: Die Bedeutung der Einspeisevergütung nimmt seit Jahren ab. Mit sinkenden Kosten für Photovoltaikanlagen und steigenden Strompreisen rückt der Eigenverbrauch immer stärker in den Fokus. Die Förderung entwickelt sich daher zunehmend weg von festen Vergütungssätzen hin zu einer stärkeren Marktintegration.
In diesem Zusammenhang werden mehrere Anpassungen diskutiert:
stärkere Förderung des Eigenverbrauchs statt Einspeisung
mögliche Umstellung auf Investitionszuschüsse statt langfristiger Vergütung
Ausweitung der Direktvermarktung auf kleinere Anlagen
Ziel dieser Veränderungen ist es, erneuerbare Energien effizienter in den Strommarkt zu integrieren und Netzbelastungen zu reduzieren.
Bestehende Anlagen sind von möglichen Änderungen nicht betroffen. Die einmal festgelegte Einspeisevergütung gilt weiterhin für 20 Jahre.
Für neue Anlagen bedeutet das: Die Einspeisevergütung wird voraussichtlich weiter an Bedeutung verlieren – wirtschaftlich entscheidend bleibt künftig vor allem der Eigenverbrauch des Solarstroms.
Einspeisevergütung und Steuern: Muss ich das versteuern?
Im Land der Steuern und Gesetze fragt man sich natürlich, ob man die Einnahmen durch die Einspeisevergütung auch noch versteuern muss, doch hier kann Entwarnung gegeben werden.
Seit dem 01.01 2023 ist der Kauf einer PV-Anlage, sowie Zubehör aber auch Stromspeichern und Installationskosten sowie Handwerkerkosten von der Umsatzsteuer befreit, um die Investition in erneuerbare Energien zu fördern.
Durch die Regelungen des Sparpakets im Mai 2024 sind außerdem private Anlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp von allen Steuern befreit. Das bedeutet, dass die Einnahmen durch die EEG-Förderung, aber auch der Selbstverbrauch nicht mehr bei der Einkommensteuer angegeben werden. Vorher wurden sowohl die Einnahmen durch die Stromeinspeisung als auch der Eigenverbrauch dem Einkommen des Haushalts zugerechnet.
Welche Alternativen zur Einspeisevergütung gibt es?
Neben der Einspeisevergütung haben sie auch die Möglichkeit, Strom selbst an der Strombörse zu verkaufen, das nennt man auch Direktvermarktung. Die Preise an der Börse können deutlich höher liegen als die EEG-Vergütung, müssen sie aber nicht. Allerdings haben sie auch mehr Aufwand, sie benötigen außerdem ein Smart-Meter, um die Strommengen zu dokumentieren.
Zusätzlich müssen Sie sich an einen Anbieter wenden, der den Verkauf an der Strombörse für sie organisiert. Das können private Erzeuger nicht selbst machen, dafür gibt es spezielle Unternehmen. Von Ihrem Partner erhalten Sie dann monatlich oder vierteljährlich eine Auszahlung, abzüglich einer Provision.
Die Höhe der Vergütung hängt von der Art der Direktvermarktung ab. Wenn Ihre Solaranlage weiterhin EEG-gefördert ist, erfolgt die Direktvermarktung im Rahmen des Marktprämienmodells. Dabei erhalten Sie neben dem Börsenpreis eine Marktprämie als Ausgleich, um die Differenz zur festgelegten EEG-Vergütung zu decken.
Was ist das Marktprämienmodell?
Das Marktprämienmodell gewährt Betreibern erneuerbarer Energieanlagen eine Einspeisevergütung in Form eines Marktwertes. Der Marktwert ist der durchschnittliche Preis, der für die Energie an der Strombörse erzielt wurde, und wird in Cent pro Kilowattstunde angegeben. Je nach aktueller Nachfrage und Angebot ist der Marktwert mal höher, mal niedriger.
Liegt der Marktwert des verkauften Stroms unter dem Niveau der fixen Einspeisevergütung, so erhält der Betreiber der Photovoltaikanlage vom Netzbetreiber eine zusätzliche Marktprämie.
Diese Prämie gleicht die Differenz zwischen dem monatlichen Durchschnittspreis an der Strombörse (Marktwert) und dem festgelegten Wert für die jeweilige PV-Anlage gemäß dem EEG aus. Die Höhe der Marktprämie variiert und liegt leicht über der Einspeisevergütung.
Gemäß EEG ist der anzulegende Wert für die Fördersätze von Solaranlagen nach dem Marktprämienmodell 0,4 ct/kWh höher als die Fördersätze der Einspeisevergütung. Bei einer Teileinspeisung des Stroms aus PV-Anlagen bis 10 kW installierter Leistung, die neu in Betrieb gehen, betragen die Werte derzeit 8,34 ct/kWh.
Ein Wechsel in das jeweils andere Vergütungsmodell ist jeden Monat möglich.
Fazit: Lohnt sich die Einspeisevergütung 2026 noch?
Die Einspeisevergütung in ihrer jetzigen Form rentiert sich vor allem für Großanlagen wie Solarparks und kommerzielle Anlagen, deren Fokus auf die Volleinspeisung gerichtet ist.
Bei privaten Stromerzeugern lohnt sich eine Teileinspeisung nur dann, wenn wirklich nur der überschüssige Strom ins Netz gespeist wird und der Energiebedarf des Haushalts zum Gorßteil abgdeckt ist.
