Einspeisevergütung 2025 für Photovoltaik: Aktuelle Vergütungssätze, Tabelle & Tipps

Inhaltsverzeichnis:

Die Einspeisevergütung für selbst erzeugten Solarstrom ermöglicht es Ihnen, den Stromüberschuss zu einem festgelegten Satz ins öffentliche Netz einzuspeisen. So können Sie zusätzlich zu den sinkenden Nebenkosten Ihres Haushalts auch noch Geld mit ihrer PV-Anlage verdienen. 

Um den Durchblick zu allen Neuerungen in 2025 zu behalten, informieren wir Sie hier zu allen wichtigen Faktoren rund um das Thema Einspeisevergütung.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die aktuelle Einspeisevergütung beträgt beträgt 7,94 Cent pro kWh für Anlagen bis 10 kWp.

  • Sie gilt vom 01.02.2025 bis 31.07.2025.

  • Die Einspeisevergütung sinkt alle 6 Monate um 1 %.

  • Es gilt der Satz vom Anmeldedatum der Anlage, welcher für 20 Jahre fix ist.

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Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist eine staatlich festgelegte Vergütung, die Betreibern von erneuerbaren Energieanlagen für die Einspeisung ihres erzeugten Stroms ins öffentliche Netz gezahlt wird. Sie dient als finanzieller Anreiz, um den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben.

Zudem ist sie für einen bestimmten Zeitraum garantiert und variiert je nach Art der erneuerbaren Energieerzeugung (z. B. Photovoltaikanlagen, Windkraftanlagen, Biomasseanlagen). Der Staat gewährt diese Vergütung, um sicherzustellen, dass sich der Bau und Betrieb von erneuerbaren Energieanlagen wirtschaftlich, lohnt und Investitionen attraktiv sind. Entscheidend für die Höhe der Einspeisevergütung ist das Datum der Inbetriebnahme der Anlage, sowie die Anlagengröße

Sie basiert auf dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das verschiedene Vergütungssätze für unterschiedliche Technologien, Einspeisearten und Anlagengrößen festlegt. Daher wird die Einspeisevergütung auch oft EEG-Vergütung genannt.

Bei der Entlohnung durch die Einspeisevergütung wird zwischen Teil- und Volleinspeisung unterschieden. 

Neben der Einspeisevergütung können Sie Ihren PV-Ertrag auch selbst per Direktvermarktung an der Strombörse verkaufen. Das ist zwar deutlich mehr Aufwand, erzielt aber höhere Vergütungen pro Kilowattstunde.

Unterschied zwischen Teileinspeisung und Volleinspeisung

Die Teileinspeisung (Überschusseinspeisung) ist besonders für private Stromerzeuger gedacht, die den Großteil des PV-Ertrags selbst verbrauchen, aber dennoch Überschüsse ins öffentliche Netz einspeisen möchten. In diesem Fall ist die Vergütung allerdings mit nur 7,94 Cent pro kWh deutlich niedriger als bei der Volleinspeisung. 

Die Volleinspeisung ist für kommerzielle Stromerzeuger wie Unternehmen und Kommunen gedacht. Diese erzeugen große Mengen Strom, um damit Geld zu verdienen. Um den Anreiz zu erhöhen, liegt die Vergütung in dem Fall bei bis zu 12,6 Cent pro kWh. 

Welche Alternativen zur Einspeisevergütung gibt es?

Neben der Einspeisevergütung haben sie auch die Möglichkeit, Strom selbst an der Strombörse zu verkaufen, das nennt man auch Direktvermarktung. Die Preise an der Börse können deutlich höher liegen als die EEG-Vergütung, müssen sie aber nicht. Allerdings haben sie auch mehr Aufwand, sie benötigen außerdem ein Smart-Meter, um die Strommengen zu dokumentieren. 

Zusätzlich müssen Sie sich an einen Anbieter wenden, der den Verkauf an der Strombörse für sie organisiert. Das können private Erzeuger nicht selbst machen, dafür gibt es spezielle Unternehmen. Von Ihrem Partner erhalten Sie dann monatlich oder vierteljährlich eine Auszahlung, abzüglich einer Provision

Die Höhe der Vergütung hängt von der Art der Direktvermarktung ab. Wenn Ihre Solaranlage weiterhin EEG-gefördert ist, erfolgt die Direktvermarktung im Rahmen des Marktprämienmodells. Dabei erhalten Sie neben dem Börsenpreis eine Marktprämie als Ausgleich, um die Differenz zur festgelegten EEG-Vergütung zu decken.

Was ist das Marktprämienmodell?

Das Marktprämienmodell gewährt Betreibern erneuerbarer Energieanlagen eine Einspeisevergütung in Form eines Marktwertes. Der Marktwert ist der durchschnittliche Preis, der für die Energie an der Strombörse erzielt wurde, und wird in Cent pro Kilowattstunde angegeben. Je nach aktueller Nachfrage und Angebot ist der Marktwert mal höher, mal niedriger. 

Liegt der Marktwert des verkauften Stroms unter dem Niveau der fixen Einspeisevergütung, so erhält der Betreiber der Photovoltaikanlage vom Netzbetreiber eine zusätzliche Marktprämie

Diese Prämie gleicht die Differenz zwischen dem monatlichen Durchschnittspreis an der Strombörse (Marktwert) und dem festgelegten Wert für die jeweilige PV-Anlage gemäß dem EEG aus. Die Höhe der Marktprämie variiert und liegt leicht über der Einspeisevergütung.

Gemäß EEG ist der anzulegende Wert für die Fördersätze von Solaranlagen nach dem Marktprämienmodell 0,4 ct/kWh höher als die Fördersätze der Einspeisevergütung. Bei einer Teileinspeisung des Stroms aus PV-Anlagen bis 10 kW installierter Leistung, die neu in Betrieb gehen, betragen die Werte derzeit 8,34 ct/kWh.

Ein Wechsel in das jeweils andere Vergütungsmodell ist jeden Monat möglich. 

Einspeisevergütung 2025: Aktuelle Vergütungssätze

Die PV-Einspeisevergütung ändert sich seit einem Gesetzesentschluss im Jahr 2024 stetig. Alle 6 Monate wird die Höhe der Vergütung um 1 % reduziert. Die Entwicklung der Einspeisevergütung verläuft damit degressiv. Die Höhe der Einspeisevergütung ist außerdem von der Leistung der PV-Anlage und der Art der Einspeisung abhängig. 

In unserer Tabelle finden Sie schnell die passenden Informationen und erfahren, wie viel Ihnen nach der EEG-Förderung zusteht.

Einspeisevergütung 01.02.2025 bis 31.07.2025

Anlagengröße

Teileinspeisung

Volleinspeisung

Teileinspeisung mit Marktprämie

Volleinspeisung mit Marktprämie

Bis 10 kWp

7,94 ct/kWh

12,60 ct/kWh

8,34 ct/kWh

13,00 ct/kWh

10 bis 40 kWp

6,88 ct/kWh

10,56 ct/kWh

7,28 ct/kWh

10,96 ct/kWh

40 bis 100 kWp

5,62 ct/kWh

10,56 ct/kWh

6,02 ct/kWh

10,96 ct/kWh

Wie wird sich die Einspeisevergütung in 2026 entwickeln?

Durch die gesetzlich festgelegte Degression der Einspeisevergütung gilt ab 1. August 2025 ein neuer Satz, dieser ist dann um 1 % reduziert. Damit sinkt die Einspeisevergütung effektiv um 0,07 Cent pro kWh bei Anlagen bis 10 kWp auf 7,87 ct/kWh.

Einspeisevergütung 01.08.2025 bis 01.02.2026

Anlagengröße

Teileinspeisung

Volleinspeisung

Teileinspeisung mit Marktprämie

Volleinspeisung mit Marktprämie

Bis 10 kWp

7,87 ct/kWh

12,47 ct/kWh

8,26 ct/kWh

12,87 ct/kWh

10 bis 40 kWp

6,81 ct/kWh

10,45 ct/kWh

7,20 ct/kWh

10,85 ct/kWh

40 bis 100 kWp

5,56 ct/kWh

10,45 ct/kWh

5,95 ct/kWh

10,85 ct/kWh

Wie hat sich die Einspeisevergütung entwickelt?

Die Einspeisevergütung war mal äußerst attraktiv und lag bei ihrer Einführung im Jahr 2000 bei rund 50 Cent pro Kilowattstunde. Allerdings war damals der Ausbau erneuerbarer Energien wie Solaranlagen, Windkraftanlagen und Wasserkraftwerken noch in den Kinderschuhen. Somit wurde der Anreiz hoch angesetzt, das hat sich allerdings geändert. 

Über die Jahre ist sie immer mehr gesunken und hat seit 2013 einen Bereich um 10 Cent erreicht. Bis heute ist sie allerdings weiter auf aktuell 7,94 Cent geschrumpft.

Einspeisevergütung 2001 bis 2025

Wie funktioniert die Einspeisevergütung in der Praxis?

Wer zahlt die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung wird in Deutschland von den Betreibern der Stromnetze ausgezahlt. Diese sind verpflichtet, den produzierten Strom aus erneuerbaren Energien zu einem festgelegten Preis, der im EEG geregelt ist, abzunehmen. 

Die Finanzierung der Einspeisevergütung erfolgt seit dem Jahr 2022 aus dem Bundeshaushalt und wird somit durch Steuergelder getragen. Früher erfolgte die Finanzierung der Einspeisevergütung über die sogenannte EEG-Umlage, die auf den Strompreis der Verbraucher draufgeschalgen wurde. Dadurch wurde sie quasi von allen mit finanziert. 

Wie bekomme ich die Einspeisevergütung?

Grundsätzlich kann jeder, der Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt, die Einspeisevergütung erhalten. Wenn Ihre PV-Anlage in Betrieb genommen wurde, muss zuerst die Anmeldung beim Netzbetreiber erfolgen. Wird Ihre Anlage von einem Fachbetrieb installiert, übernimmt dieser in der Regel die Antragstellung. Zusätzlich müssen Sie die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren. Dies können Sie einfach selbst online machen.

Von der technischen Seite her muss der Anschluss ans öffentliche Netz erfolgen, dafür ist ebenfalls der Netzbetreiber zuständig. Dieser wird einen Fachbetrieb beauftragen, der den Anschluss vornimmt. Die Kosten müssen sie bis zum Netzanschlusspunkt selbst übernehmen, alles über diesen Punkt hinaus muss der Netzbetreiber übernehmen. Bei privaten Anlagen liegen die Kosten meist zwischen 500 und 700 €.

Messung & Abrechnung der Einspeisevergütung

Um den Betrieb aufzunehmen benötigen Sie außerdem einen Zweirichtungszähler der die bezogene und den abgegebene Strommenge messen kann. Diesen können Sie bei Ihrem Netzbetreiber mieten. Ein Kauf lohnt sich meistens eher nicht. Dieser Zähler ist Voraussetzung für die Einspeisevergütung. 

Der Netzbetreiber wird anschließend die abgegebene Strommenge monatlich oder vierteljährlich erfassen und die entsprechende Vergütung im Folgemonat auf ihr Bankkonto auszahlen. 

Photovoltaik: Einspeisevergütung oder Eigenverbrauch – was lohnt sich mehr?

Wir wollen anhand einer kleinen Beispielrechnung herausfinden, welche Einspeiseart sich für einen privaten Haushalt eher lohnt. 

Um zu entscheiden, ob die Teil- oder Volleinspeisung für einen privaten Haushalt eher rentabel ist, vergleichen wir die beiden Optionen. Nehmen wir an, der Haushalt hat eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 10 kWp sowie einen Stromspeicher bei der Teileinspeisung und es gibt folgende Rahmenbedingungen für einen Betrachtungszeitraum von 20 Jahren:

  • Jährlicher PV-Ertrag: 10.000 kWh

  • Strompreis für Haushaltsstrom: 0,30 €/kWh

  • Einspeisevergütung Volleinspeisung: 0,126 €/kWh

  • Einspeisevergütung Teileinspeisung: 0,0794 €/kWh

  • Eigenverbrauchsquote: 50 % (5.000 kWh)

Merkmal

Teileinspeisung

Volleinspeisung

Kosten PV-Anlage

14.000 €

10.000 €

Betriebskosten 20 Jahre

8.000 €

7.000 €

PV-Ertrag

10.000 kWh

10.000 kWh

Eigenverbrauch

5.000 kWh

/

Einspeiseanteil

5.000 kWh

10.000 kWh

Einnahnmen Einspeisung

5.000 x 0,0794 x 20 = 7.940 €

10.000 x 0,126 x 20 = 25.200 €

Ersparnis Eigenverbrauch

5.000 x 0,3 x 20 = 30.000 €

/

Gesamtkosten

22.000 €

17.000 €

Gesamt Einnnahmen

37.940 €

25.200 €

Gewinn

15.940 €

8.200 €

In diesem Beispiel zeigt sich, dass die Teileinspeisung für den Haushalt mit 50 % Eigenverbrauch deutlich vorteilhafter ist, da die Gesamteinnahmen nach 20 Jahren mit 37.940 € über denen der Volleinspeisung mit 25.200 € liegen. Selbst wenn man noch die teuren Kosten für den Stromspeicher bei der Anlage mit Eigenverbrauch mit in Betracht zieht, ist der Gewinn nach 20 Jahren mit rund 16.000 € doppelt so hoch wie der bei einer Volleinspeisung. 

Das liegt daran, dass die Vergütung pro kWh deutlich unter dem Einkaufspreis pro kWh liegt. Während sie für eine erzeugte Kilowattstunde nur 7,94 Cent erhalten, bezahlen sie für eine bezogene Kilowattstunde je nach Vertrag zwischen 27 und 35 Cent

In der Praxis ist es sogar höchstwahrscheinlich, dass der Gewinn bei einer Teileinspeisung noch deutlich höher ausfällt, da der Strompreis in den letzten 20 Jahren fast jährlich um 4 bis 6 % gestiegen ist. Der Eigenverbrauch des Solarstroms lohnt sich deshalb noch mehr.

Einspeisevergütung und Strompreis 2001 bis 2025

Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke

Ein Balkonkraftwerk ist eine kleine Solaranlage mit maximal 800 Watt Leistung, aber auch mit dieser Variante können Sie von der Einspeisevergütung profitieren. Die Vergütungssätze für Balkonkraftwerke sind genauso hoch wie für jede andere PV-Anlage auch. Daher können Sie aktuell mit 7,94 Cent pro Kilowattstunde rechnen. Diese Besonderheiten gilt es dabei zu beachten:

  1. Leistungsgrenze: Balkonkraftwerke sind auf eine maximale Leistung von 800 Watt begrenzt, um als kleine Anlage zu gelten.

  2. Einspeisung oder Eigenverbrauch: Die erzeugte Energie kann entweder ins öffentliche Netz eingespeist oder direkt im Haushalt verbraucht werden. 

  3. Meldung beim Netzbetreiber: Wenn Sie den erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen möchten, müssen Sie dies dem Netzbetreiber und der Bundesnetzagentur melden. 

  4. Installation eines Zählers: Ein geeigneter Zähler zur Erfassung des erzeugten Stroms ist erforderlich, wenn die Anlage ans öffentliche Netz angebunden wird. Es muss ein Zweirichtungszähler sein, der den bezogenen und abgegebenen Strom messen kann. 

  5. Einspeisevergütung: Sind diese Voraussetzungen erfüllt können Sie auch mit einem Balkonkraftwerk die Einspeisevergütung erhalten

Tipp: Die Einspeisung über ein Balkonkraftwerk ist aufgrund der begrenzten Leistung nur dann sinnvoll, wenn Sie Ihren Stromverbrauch bereits mit eigenem PV-Ertrag komplett abdecken können. Ansonsten sollten Sie auf eine Einspeisung verzichten, denn das ist mit Aufwand und Kosten verbunden, die kaum lohnend gedeckt werden können.

Rechtlicher Rahmen: Das EEG und die Einspeisevergütung

Das EEG wurde in den letzten Jahren häufig geändert und den Bedingungen des Marktes angepasst. Das dient dazu, den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und die Handhabung der privaten Einspeisung zu vereinfachen

Alle wichtigen Änderungen der letzten Jahren haben wir Ihnen aufgelistet: 

  • Die Einspeisevergütung wurde in den vergangenen Jahren monatlich herabgesetzt, abhängig von der zugebauten Photovoltaik-Leistung. 

  • Die EEG-Umlage zur Finanzierung wurde rückwirkend zum 01.07.2022 abgeschafft, die Finanzierung läuft anschließend über den Bundeshaushalt

  • Die EEG-Novelle 2023 legte die Einspeisevergütung im Rahmen des sogenannten “Osterpakets” auf 8,6 Cent/kWh für Anlagen bis zu 10 kWp und auf 7,5 Cent/kWh für Anlagen bis zu 40 kWp fest und setzte die Degression vorübergehend aus

  • Im August 2024 wurde eine Anpassung auf 8,2 bzw. 7,1 Cent pro kWh beschlossen, dafür wurde die Degression wieder eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt sinkt die Einspeisevergütung nun halbjährlich um jeweils 1 %

Das aktuelle EEG macht einen Unterschied zwischen Überschusseinspeisung (auch Teileinspeisung genannt) und Volleinspeisung. Volleinspeiser bekommen zur Einspeisevergütung einen Zuschlag von 4,66 oder 3,68 Cent je kWh. 

Es ist zum Beispiel für alle von Interesse, die große Dachflächen haben. Es ist möglich, hier eine PV-Anlage zur Überschusseinspeisung (Selbstversorgung) sowie eine zur Volleinspeisung (Erzeugung zusätzlicher Einnahmen) zu installieren. 

Zukunft der Einspeisevergütung: Wird sie abgeschafft?

Ja, die Abschaffung der klassischen Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen ist bereits angedacht. 

Mit den Plänen der neuen Bundesregierung wird die Einspeisevergütung, wie wir sie kennen, komplett eingestellt. Die EEG-Förderung soll in den kommenden Jahren schrittweise auslaufen und durch eine Investitionskostenförderung für Anlagen mit erneuerbaren Energien ersetzt werden

  • Statt einer Einspeisevergütung über 20 Jahre, soll es zukünftig eine einmalige Förderung bei der Installation einer PV-Anlage geben

  • Die Grenze für die verpflichtende Direktvermarktung soll von 100 kW auf nur noch 25 kW abgesenkt werden

So soll der Fokus der Förderung in Zukunft mehr auf den Eigenverbrauch des erzeugten Solarstroms gelenkt werden. Zusätzlich soll die Integration der erneuerbaren Energien in den Strommarkt vereinfacht und effizienter gestaltet werden. 

Was bedeutet das für private Anlagenbetreiber?

Durch den Wegfall der EEG-Förderung bzw. Der Einspeisevergütung steigt die Bedeutung des Eigenverbrauchs, dieser ist zukünftig der wichtigste Faktor, wenn es um die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen geht. Damit einhergehend steigt auch die Bedeutung von Stromspeichern, denn diese helfen den Eigenverbrauch deutlich zu steigern. 

Durch die Absenkung der Direktvermarktungsgrenze auf nur noch 25 kW haben auch kleinere Anlagen die Chance, von den Vorteilen und höheren Preisen an der Strombörse zu profitieren. Das erfordert allerdings auch ein bisschen Know-How.

Was passiert mit bestehenden PV-Anlagen?

Die Abschaffung der Einspeisevergütung betrifft nur PV-Anlagen, die seit 2025 in Betrieb genommen wurden. Für alle anderen PV-Anlagen gilt der Bestandsschutz, für diese wird weiterhin 20 Jahre lang die zugesagte EEG-Vergütung ausgezahlt.

Einspeisevergütung und Steuern: Muss ich das versteuern?

Im Land der Steuern und Gesetze fragt man sich natürlich, ob man die Einnahmen durch die Einspeisevergütung auch noch versteuern muss, doch hier kann Entwarnung gegeben werden. 

Seit dem 01.01 2023 ist der Kauf einer PV-Anlage, sowie Zubehör aber auch Stromspeichern und Installationskosten sowie Handwerkerkosten von der Umsatzsteuer befreit, um die Investition in erneuerbare Energien zu fördern. 

Durch die Regelungen des Sparpakets im Mai 2024 sind außerdem private Anlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp von allen Steuern befreit. Das bedeutet, dass die Einnahmen durch die EEG-Förderung, aber auch der Selbstverbrauch nicht mehr bei der Einkommensteuer angegeben werden. Vorher wurden sowohl die Einnahmen durch die Stromeinspeisung als auch der Eigenverbrauch dem Einkommen des Haushalts zugerechnet. 

Tabelle: Übersicht aller Vergütungssätze 2012–2025

Jahr

bis 10 kWp (Cent/kWh)

bis 40 kWp (Cent/kWh)

bis 100 kWp (Cent/kWh)

2012

19,50

18,50

16,50

2013

17,02

16,14

14,40

2014

13,68

12,98

11,58

2015

12,56

12,22

10,92

2016

12,31

11,97

10,71

2017

12,30

11,96

10,69

2018

12,20

11,87

10,61

2019

11,47

11,15

9,96

2020

9,87

9,59

7,54

2021

8,16

7,93

6,22

2022

6,83

6,63

5,19

2022 (ab 01.08.)

8,20

7,10

5,80

2023

8,20

7,10

5,80

2024 (ab 01.02.)

8,11

7,02

5,73

2024 (ab 01.08.)

8,03

6,95

5,67

2025 (ab 01.02.)

7,94

6,88

5,62

2025 (ab 01.08.)

7,87

6,81

5,56

Fazit: Lohnt sich die Einspeisevergütung 2025 noch?

Die Einspeisevergütung in ihrer jetzigen Form rentiert sich vor allem für Großanlagen wie Solarparks und kommerzielle Anlagen, deren Fokus auf die Volleinspeisung gerichtet ist. 

Bei privaten Stromerzeugern lohnt sich eine Teileinspeisung nur dann, wenn wirklich nur der überschüssige Strom ins Netz gespeist wird und der Energiebedarf des Haushalts zum Gorßteil abgdeckt ist.

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Einspeisevergütung FAQs

Die Einspeisevergütung für private PV-Anlagen bis 10 kWp Leistung beträgt aktuell bei einer Teileinspeisung 7,94 Cent und bei Volleinspeisung 12,6 Cent pro kWh. Für größere Anlagen bis 40 kWp Leistung beträgt sie nur 6,88 Cent und bei Volleinspeisung 10,56 Cent pro kWh.
Für den Erhalt der Einspeisevergütung ist die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur und im Marktstammdatenregister zwingend notwendig, ansonsten erhalten Sie die Einspeisevergütung nicht. Wenn ihre Anlage außerdem nach 2025 angemeldet wird und der Strompreis an der Börse ins Negative fällt, erhalten sie keine Einspeisevergütung mehr.
Die Einspeisevergütung erhält man garantiert über einen Zeitraum von 20 Jahren zu dem festgelegten Satz bei Inbetriebnahme. Danach läuft die Förderung aus.
Wenn die PV-Anlage nach 20 Jahren Vergütung noch leistungsfähig ist, dürfen Sie dennoch weiter Strom ins öffentliche Netz einspeisen, es gibt aber deutlich weniger Geld dafür als vorher, auch der Fixbetrag über mehrere Jahre fällt weg. Der Preis richtet sich dann nach dem Jahres-Marktwert Solar. Im Jahr 2024 betrug dieser Wert 4,6 Cent pro Kilowattstunde. Davon werden allerdings noch Vermarktungskosten des Betreibers abgezogen.
Es gibt zinsgünstige Kredite der staatlichen KfW-Bank für nachhaltige Energien. In vielen Bundesländern und Kommunen wird die Anschaffung einer PV-Anlage zusätlich mit Zuschüssen gefördert. Am besten fragen sie im Bürgerbüro ihrer Kommune, ob es auch dort eine solche Fördermöglichkeit gibt.
Ja, grundsätzlich können Sie für Ihre PV-Anlage eine Speicherförderung erhalten und gleichzeitig von der Einspeisevergütung profitieren. Für die Anschaffung eines Stromspeichers können Sie den KfW-270 Kredit beantragen, dieser ermöglicht Ihnen eine zinsgünstige Finanzierung der Investition. Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern und Kommunen weitere Förderungen.
Je nach Monat der Inbetriebnahme der PV-Anlage erhielten Sie im Jahr 2022 zwischen 6,83 und 5,97 Cent bis maximal 10 kWp. Für Anlagen bis 40 kWp gab es 6,63 bis 5,80 Cent. Diese Werte galten für die Teileinspeisung. Im Monat sank die Einspeisevergütung um etwa 1 Cent.
Die Höhe der Einspeisevergütung für PV-Anlagen lag im Jahr 2023 bis zum 31.01.2024 bei der Teileinspeisung bis 10 kWp bei 8,6 ct/kWh, bis 40 kWp bei 7,5 ct/kWh und darüber bei 6,2 ct/kWh. Die monatliche Degression wurde bis Ende Januar 2024 ausgesetzt. Danach wird die Vergütung alle 6 Monate um 1 % reduziert.