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ToggleDas Solarpaket zum schnelleren Ausbau von PV-Anlagen in Deutschland wurde von der Regierung bereits Mitte August 2023 beschlossen und hätte zum Jahreswechsel in Kraft treten sollen. Durch die Haushaltskrise und die Debatte um den Resilienzbonus lag das Projekt aber viele Monate auf Eis. Jetzt ist es endlich in Kraft getreten und soll die bürokratischen Hürden für PV-Anlagen verringern sowie den Ausbau von PV-Technik bundesweit beschleunigen.
Auf welche Neuerungen und Verbesserungen sich Interessenten von Photovoltaikanlagen freuen können, erfahren Sie hier bei uns.
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Was ist das Solarpaket?
Die Solarpakete 1 & 2 haben das Ziel, den Ausbau von Photovoltaikanlagen in Deutschland zu beschleunigen und gleichzeitig die bürokratischen Hürden zu verringern. Um die beschlossenen Klimaziele Deutschlands und die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen, sind neben PV-Anlagen auch Wasser- und Windkraft sowie Biogas wichtige Baustein.
Damit die Klimaziele des Pariser Abkommens erfüllt werden können, müsste ab dem Jahr 2026 jährlich eine Kapazität von etwa 22 Megawattstunden PV-Leistung ausgebaut werden. Um das zu realisieren, wurden die Solarpakete 1 & 2 von der Bundesregierung ins Leben gerufen. Bis 2030 sollen übrigens 215 Gigawatt Zuwachs an PV-Kapazität erreicht werden, zudem sollen bis dahin 80 % des Stroms aus erneuerbaren Energien stammen.
Aber auch für Krisen möchte man besser gerüstet sein. Wenn zukünftig deutlich mehr Haushalte über eigene PV-Anlagen und Stromspeicher verfügen, ist man weniger abhängig von Energieversorgern und die Versorgung ist zusätzlich abgesichert.
Was beinhaltet das Solarpaket 1?
Das Solarpaket 1 erleichtert den Bau von Solaranlagen in allen Größen und auch auf denkmalgeschützten Häusern. Auch die Bedingungen für den Netzanschluss, die Versorgung von Mietern mit PV-Strom und die Direktvermarktung von Solarstrom wird erleichtert. Besitzer von Großanlagen und PV-Anlagen auf Freiflächen dürfen sich ebenfalls auf einfachere Regelungen freuen.
Kein Resilienzbonus
Gesamtziele beim Klimaschutz
Netzanschluss vereinfacht
Repowering von Altanlagen
Weniger Auflagen für Kleinanlagen
Stromspeicher laden Netzstrom
Vereinfachung des Mieterstroms
Höhere Vergütung für Großanlagen
Einfachere Direktvermarktung
Größere Freiflächenanlagen
Hier finden Sie alle Änderungen im Detail:
Kein Resilienzbonus
Der viel diskutierte Resilienzbonus wurde letztendlich von der Agenda gestrichen und wurde nicht umgesetzt. Den Bonus hätten Endkunden beim Kauf europäischer PV-Produkte erhalten. Ziel des Bonus wäre es gewesen, die europäische Solarindustrie durch gezielte finanzielle Zuschüsse oder eine höhere Einspeisevergütung zu fördern. Denn mit der Billigproduktion aus Fernost können europäische Firmen nur schwer mithalten.
So sollte die Eigenproduktion in Europa gestärkt und lange Lieferketten verringert werden. Eigentlich ein guter Ansatz, doch es gab auch Kritik.
Viele Experten sind der Meinung, dass ein solcher Bonus zu Wettbewerbsverzerrungen und einer künstlichen Inflation der Preise europäischer PV-Technik führen könnte. Zudem war die Sorge vor einer Überlastung der Produktion groß. Das hätte wieder zu langen Lieferzeiten und Ausfällen im Photovoltaikausbau führen können. So wurde der Bonus wieder verworfen. Erste deutsche Unternehmen reagierten bereits mit Schließungen bzw. Verlagerung ihrer Produktion.
Nur noch Gesamtziele beim Klimaschutz
Bis letztes Jahr wurden die Klimaschutzziele auf verschiedene Sektoren wie Industrie, private Haushalte, Gebäude, Verkehr, Abfallwirtschaft und Landwirtschaft aufgeteilt. Jeder dieser Bereiche hatte individuell gesteckte Ziele, die es zu erreichen galt, um das Gesamtziel treffen.
Nachdem der Verkehrssektor sein Sektorziel dreimal in Folge nicht erreichen konnte, wurden die Sektorziele abgeschafft und durch ein Gesamtziel ersetzt. Die Grenzwerte bleiben insgesamt gleich, jedoch werden jetzt die Emissionen aus allen Bereichen zusammengezählt und nicht einzeln betrachtet. Das kritisieren viele Umweltschützer.
Netzanschluss vereinfacht
Künftig gelten vereinfachte Regelungen für den Netzanschluss von PV-Anlagen bis zu einer Gesamtleistung bis 30 kWp, bisher galten sie nur für PV-Anlagen bis 10,8 kWp. Das bedeutet, dass der Netzbetreiber nun innerhalb von 4 Wochen auf eine Anfrage zum Netzanschluss reagieren muss, ansonsten gilt die Anfrage automatisch als genehmigt.
So können PV-Anlagen schneller angeschossen werden und Strom einspeisen, ohne auf Genehmigungen warten zu müssen, denn bisher galten acht Wochen als Frist.
Repowering bestehender Dachanlagen
Das neue Solarpaket ermöglicht den Austausch alter PV-Module gegen neue leistungsstarke, ohne dadurch den Anspruch auf die Einspeisevergütung zu verlieren. Diese Regelung, die es früher nur für Freiflächenanlagen gab, gilt jetzt für alle PV-Anlagen.
Weniger Auflagen für kleine PV-Anlagen
PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 25 kW sind zukünftig nicht mehr von hohen Vorgaben zur technischen Ausstattung betroffen.
Stromspeicher dürfen jetzt Netzstrom laden
Durch das Solarpaket 1 dürfen Stromspeicher jetzt auch mit Netzstrom geladen werden. Dieses ist normalerweise wesentlich teurer als eigener PV-Strom, doch mit dynamischen Stromtarifen kann trotzdem günstig Strom getankt werden. Bei einem dynamischen Stromtarif wird dann Strom gekauft, wenn der Marktpreis besonders günstig ist, das ist meistens nachts der Fall.
So kann eine zu geringe Eigenproduktion von Strom zukünftig günstiger mit Strom aus dem öffentlichen Netz gedeckt werden.
Vereinfachung von Mieterstrom
Bisher wurden Solaranlagen nur auf Wohngebäuden gefördert. Nach der neuen Regelung ist jetzt auch eine Förderung auf gewerblichen Gebäuden oder Nebengebäuden wie Garagen, Gartenhütten oder Carports möglich.
Zusätzliche wird die gemeinschaftliche Versorgung mit PV-Strom vereinfacht. Bisher wurde der Vermieter als Stromversorger mit allen Pflichten betrachtet, wenn er seine Mieter direkt mit Strom von der eigenen PV-Anlage versorgte. Deshalb musste der Strom erst eingespeist und dann an die Mieter weitergeleitet werden, darauf kann nun verzichtet werden. Der Strom kann nun direkt an die Mieter gegeben werden und der Vermieter wird nicht mehr als Energieversorger betrachtet.
Höhere Vergütung für große Dach-PV-Anlagen
Die garantierte Einspeisevergütung wird für PV-Anlagen auf Dächern mit einer Leistung zwischen 40 und 750 kW um 1,5 Cent pro Kilowattstunde erhöht. So soll die Belegung von Industriedächern mit PV-Anlagen attraktiver gestaltet werden. Anlagen über 750 kW müssen wieder an Ausschreibungen teilnehmen, bisher lag die Grenze bei 1.000 kW.
Änderungen bei Direktvermarktung
Aktuell sind PV-Anlagen mit einer Leistung von über 100 kWp zur Direktvermarktung ihrer Stromerträge verpflichtet. Das bedeutet, dass der erzeugte Strom nicht über die Einspeisevergütung abgerechnet wird, sondern über einen Direktvermarkter an der Strombörse verkauft wird.
Ab jetzt können Anlagenbetreiber ihre Überschüsse ohne Vergütung, aber dafür auch ohne Direktvermarktungskosten an den Netzbetreiber weitergeben. Das lohnt sich besonders bei Anlagen mit hohem Eigenverbrauch, da bei kleinen Strommengen die Kosten für die Direktvermarktung den Gewinn übersteigen würden.
Dadurch sollen Anlagenbetreiber dazu ermutigt werden, auch Anlagen mit mehr Leistung als 100 kWp zu installieren und vorhandene Fläche vollständig zu nutzen.
Größere Freiflächenanlagen möglich
Bisher war die Ausschreibung von Freiflächenanlagen auf eine Leistungsgröße von 20 Megawatt beschränkt, jetzt gilt eine neue Leistungsgröße von bis zu 50 Megawatt. So können große gewerbliche PV-Anlagen günstiger gebaut werden, da sich die Kosten durch die höhere Anzahl an Modulen reduzieren.
Wann kommt das Solarpaket 1?
Das Solarpaket 1 wurde bereits im Herbst 2023 beschlossen, aber erst am 26.04.2024 verabschiedet. Am 16 Mai 2024 ist es dann in Kraft getreten und alle beschlossenen Änderungen sind aktuell schon gültig.
Balkonkraftwerke im Solarpaket 1 - Das gilt jetzt!
Auch das Thema Balkonkraftwerke ist ein Teil des neuen Solarpakets 1 der Bundesregierung. Hier erfahren Sie, was für Ihr Kraftwerk gilt und was sich verändert hat.
Recht auf ein Balkonkraftwerk
Ab Mai soll es Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Wohnungseigentumsgesetz geben. Demnach werden Balkonkraftwerke als privilegierte Maßnahme betrachtet. Damit hätten Mieter einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation eines Stecker-Solar-Kraftwerks. Bisher bedurfte es der Zustimmung durch den Vermieter. Lediglich die Art der Anbringung kann durch die Eigentümer eingeschränkt werden.
Wann kommt die 800 Watt Grenze für Balkonkraftwerke?
Für Balkonkraftwerke gilt jetzt eine höhere Leistungsgrenze von 800 Watt anstatt 600 Watt, so kann mehr Strom erzeugt werden. Seit Verabschiedung des Gesetzes am 26.04.2024 dürfen Balkonkraftwerke auf die neue Leistungsgrenze umgestellt werden.
Auch die Gesamtleistung der Module wurde auf bis zu 2 kW erhöht, der Wechselrichter muss allerdings auf 800 Watt gedrosselt bleiben.
Muss ein Balkonkraftwerk angemeldet werden?
Ein Balkonkraftwerk muss jetzt nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden und auch die Eintragung im Marktstammdatenregister wurde von über 20 Daten auf nur noch 5 reduziert. So geht die Anmeldung wesentlich schneller.
Darf ein Zähler beim Balkonkraftwerk rückwärts laufen?
Wenn Sie ein Balkonkraftwerk betreiben und Ihr Gebäude über einen alten Stromzähler (Ferraris-Zähler) verfügt, kann es passieren, dass der Zähler rückwärts läuft. Wenn mehr Strom produziert wird als verbraucht, dreht der Zähler rückwärts und verfälscht die Abrechnung mit dem Netzbetreiber. Das was früher eine Straftat.
Um dem vorzubeugen, hat der Gesetzgeber eine Übergangsfrist beschlossen. Ihr Netzanbieter ist dazu verpflichtet, alte Stromzähler auf eigene Kosten auszutauschen. Durch die Eintragung im Marktstammdatenregister erfährt ihr Netzanbieter vom Balkonkraftwerk und ist dann verpflichtet, alte Stromzähler auszutauschen. In der Zeitspanne bis zum Austausch darf der Zähler auch ausnahmsweise rückwärts laufen.
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Wann kommt das Solarpaket 2?
Der zweite Teil des Solarpakets ist für den Sommer 2024 geplant, allerdings gibt es noch kein konkretes Datum für eine Verabschiedung im Bundestag. Geplant war es ursprünglich bereits für den Jahreswechsel, doch es verzögerte sich.
Was beinhaltet das Solarpaket 2
Das Solarpaket 2 soll weitere Erleichterungen für PV-Anlagen in vielen Bereichen mit sich bringen. Hier finden Sie die bisher geplanten Punkte zur Verbesserung des Ausbaus:
– bauliche Vorraussetzungen werden reduziert
– PV auf denkmalgeschützen Gebäuden wird leichter
– Netzanschlüsse werden einheitlich
Geringere bauliche Voraussetzungen zu PV-Anlagen
Bisher galten strenge Regelungen für die Installation von PV-Modulen. Kleinliche Abstandsregelungen und die Einschränkung der Größe der PV-Paneele machten viel Potenzial zunichte. Nach der Änderung dürfen dann auch PV-Module mit einer Gesamtfläche von über 2 m² verbaut werden. Das sind meist Module ab 500 Watt. So kann zukünftig mehr Dachfläche in Deutschland für die Stromgewinnung genutzt werden.
PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden
Bisher war es sehr schwer eine PV-Anlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude installieren zu lassen, denn dafür ist eine denkmalrechtliche Genehmigung notwendig. Diese Vorschriften werden mit dem Solarpaket 2 gelockert. So werden abgelehnte Anträge erneut überprüft und eventuell erlaubt, die Negativquote soll so stark gesenkt und der Ausbau von PV-Anlagen vorangetrieben werden.
Einheitliche Netzanschlussregelungen
Mit dem Solarpaket 2 soll es bundesweit einheitliche Regelungen zum Netzanschluss geben. Die vielen verschiedenen Anschlussbedingungen der einzelnen Anbieter erschwerten das Vorgehen bisher.
Fazit
Die Förderung von erneuerbaren Energien wie PV-Anlagen in Deutschland ist ein wichtiger und unerlässlicher Schritt, wenn wir unsere selbstgesteckten Klimaziele erreichen wollen. Die Reduzierung bürokratischer und technischer Hürden wird dazu beitragen, den Ausbau von PV-Technologie zu beschleunigen.
Außerdem bringen PV-Anlagen dem Betreiber zusätzlich Einsparungen bei den Nebenkosten und erhöhen den Autarkiegrad. Bei zukünftigen Energiekrisen sind wir besser gewappnet und können uns bei kurzzeitigen Stromausfällen besser selbst versorgen.