Was macht die Bundesnetzagentur?

Die Bundesnetzagentur ist eine deutsche Behörde, die für die Regulierung und Überwachung von Märkten für Energie, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen verantwortlich ist. Die Bundesnetzagentur wurde im Jahr 2005 gegründet und ist eine unabhängige Behörde, die dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie untersteht.

Zu den Hauptaufgaben der Bundesnetzagentur gehören die Überwachung von Netzentgelten und die Genehmigung von Investitionen in Infrastrukturprojekte, die Regulierung des Wettbewerbs auf den betreffenden Märkten und die Überwachung von Unternehmen, die im Bereich Energie, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen tätig sind.

Die Bundesnetzagentur arbeitet eng mit anderen Behörden und Organisationen zusammen, um die Ziele der deutschen Energie- und Klimapolitik zu erreichen.

Welche Aufgaben hat die Bundesnetzagentur im Allgemeinen?

Bei der Bundesnetzagentur handelt es sich um die obere deutsche Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums. Die vollständige Bezeichnung lautet Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, der Hauptsitz der Agentur befindet sich in Bonn.

Ganz einfach gesagt, liegen die Aufgaben der Agentur in der Aufrechterhaltung und der Förderung des Wettbewerbs in sogenannten Netzmärkten, aber auch die Moderation von Schlichtungsverfahren wird durch die Bundesnetzagentur übernommen. Die Agentur entstammt im Jahr 1998 und gehört somit zu den eher neuen Kontrollinstanzen in Deutschland.

Erst im September 2021 wurde die Bundesrepublik Deutschland zudem durch eine Entscheidung des EuGH dazu aufgefordert, der Agentur mehr Unabhängigkeit einzuräumen. So soll ein unparteiisches und nicht-diskriminierendes Handeln der Bundesnetzagentur erreicht werden.

Warum ist die Bundesnetzagentur für Anlagenbetreiber von Bedeutung?

Die Bundesnetzagentur ist in vielen unterschiedlichen Bereichen, auch wenn diese häufig in Zusammenhang mit der Branche der Telekommunikation genannt wird. Allerdings gehören auch die Post, das Strom- und Gasversorgungsnetz und die Eisenbahninfrastruktur zu den relevanten Aufgabenfeldern der Bundesnetzagentur. In Zusammenhang mit dieser Auflistung zeigt sich auch die Bedeutung für die Betreiber von Photovoltaikanlagen.

Im Bereich der Strom- und Gasversorgung überwacht und genehmigt die Bundesnetzagentur beispielsweise die sogenannten Netznutzungsentgelte, ist aber auch für die Erfassung von neuen Anlagen aus dem Bereich der Photovoltaik verantwortlich. Anlagenbetreiber sind unter bestimmten Bedingungen also dazu verpflichtet, die eigene Photovoltaikanlage samt aller relevanten Daten direkt bei der Agentur zu melden, damit die Verzeichnisse immer auf dem neuesten Stand sind.

Wie kann eine Photovoltaikanlage gemeldet werden?

Das Melden einer neuen Photovoltaikanlage gelingt erstaunlich einfach, die Digitalisierung in diesem Bereich ist weit fortgeschritten. Für diesen Schritt steht ein Meldeportal zur Verfügung, rufen Sie dieses über den Browser auf.

In Ausnahmen ist allerdings auch eine Meldung via Brief, Fax oder E-Mail möglich, in diesem Fall müssen Sie dieses Vorgehen allerdings begründen. Allerdings ist das Melden allerdings nur für die erste Photovoltaikanlage möglich. Tragen Sie dann die gewünschten Informationen in die entsprechenden Felder ein und übermitteln Sie die Daten ganz einfach an die Bundesnetzagentur.

Welche Anlagen müssen zu welchem Zeitpunkt und mit welchen Daten gemeldet werden?

Prinzipiell müssen im Grunde alle Anlagen genannt werden, wenn für diese entsprechenden Leistungen nach dem EEG in Anspruch genommen werden. Dies umfasst also die meisten Varianten. Führen Sie die Meldung spätestens zum Tag der Inbetriebnahme durch, da Sie nur mit der Meldung die volle Einspeisevergütung erhalten.

Vermeiden Sie aber eine zu frühe Meldung, um Komplikationen zu vermeiden, da das genaue Datum der Inbetriebnahme angegeben werden muss. Eine Vorlaufzeit von zwei Wochen gilt als maximal mögliche Variante, um eine sichere Meldung durchzuführen. Zu den relevanten Daten, die Sie bei der Meldung angeben müssen, gehören unter anderem der Name und die Anschrift des Anlagenbetreibers, der Standort und die Nennleistung der Photovoltaik Module in kWp.