Was ist das erneuerbare Energien Gesetz (EEG)?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist eine Sammlung von Gesetzen und Verordnungen, die sich auf die Nutzung von erneuerbaren Energiequellen wie Solar-, Wind- und Wasserkraft beziehen. Die spezifischen Bestimmungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes können je nach Land oder Gerichtsbarkeit, in dem es erlassen wurde, variieren.

Im Allgemeinen soll das Erneuerbare-Energien-Gesetz die Nutzung erneuerbarer Energien fördern und Anreize für die Entwicklung und den Einsatz von Technologien für erneuerbare Energien bieten. Dies kann Bestimmungen für die Finanzierung, Steuergutschriften und andere Formen der Unterstützung für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien umfassen.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz kann auch Ziele für die Nutzung erneuerbarer Energien oder Anforderungen für die Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz festlegen. Hier finden Sie das erneuerbare Energien Gesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Was beschreibt das EEG?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG findet nur in Deutschland Anwendung und ist ein Gesetz, um die Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz zu regulieren. Das Gesetz beschäftigt sich mit der Bevorzugung der entsprechenden Energiearten. Die Veröffentlichung des Gesetzes erfolgte bereits im Jahr 2000, ist also keine großartige Neuerung.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung fungiert das EEG als Erweiterung des bisher gültigen Stromeinspeisungsgesetzes. Mit den Jahren entwickelte sich das Gesetz immer weiter, beispielsweise durch Überarbeitungen in den Jahren 2004, 2009, 2012 und zuletzt auch im Jahr 2021.

Welches Ziel verfolgt das Erneuerbare-Energien-Gesetz?

Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz möchte die Bundesregierung in Deutschland den Ausbau der erneuerbaren Energien attraktiver gestalten und somit deutlich beschleunigen. Das generelle Ziel ist es, den bisherigen Anteil der erneuerbaren Energien in allen Bereichen auf mindestens 80 Prozent zu steigern. Gelingen soll dies bis zum Jahr 2050.

Mit dem EEG sorgt der Gesetzgeber beispielsweise für feste und lukrative Vergütungen. Diese sind gesetzlich festgelegt, wenn der Anwender, insbesondere Strom aus erneuerbaren Energien in das öffentliche Stromnetz einspeist. Mit diesen Anreizen und einer verlässlichen Möglichkeit zur Kalkulation lohnen sich die finanziellen Investitionen in entsprechende Anlagen oder Umrüstungen hin zu alternativen Energien auch für den privaten Bereich.

Rund um die Ziele des EEG gibt es mithilfe der Legaldefinition auch eine offizielle Festlegung. Diese besagen, dass das Gesetz eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung ermöglichen und die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung unter Berücksichtigung langfristiger Faktoren senken.

Auch das Schonen fossiler Energieressourcen sowie den Fortschritt durch eine Weiterentwicklung der Technologien behält das Erneuerbare-Energien-Gesetz im Blick und soll diese Bereiche fördern.

Welche Maßnahmen für diese Ziele beinhaltet das EEG?

Um die genannten Ziele zu erreichen und realistisch zu gestalten, beinhaltet das Erneuerbare-Energien-Gesetz auch entsprechende Grundzüge. So schreibt das Gesetz beispielsweise eine Anschluss- und Abnahmeverpflichtung für die Netzbetreiber vor.

Dies gilt für alle Arten von Strom aus erneuerbaren Energien. Dies bedeutet, dass die Netzbetreiber die Möglichkeiten für die Betreiber der Anlagen bereitstellen müssen, um den Strom ins öffentliche Netz einzuspeisen. Auch finanzielle Anreize für das Einspeisen schreibt das Erneuerbare-Energien-Gesetz vor.

Dieses beschreibt die Vergütungssätze für den eingespeisten Strom im Detail. Die Konditionen für die Einspeisung beschreibt der Gesetzgeber in Form von gleitenden Marktprämien und orientiert sich hierbei an den aktuellen Strompreisen an der Börse.

Die Regelungen für die finanzielle Entschädigung gehen im Erneuerbare-Energien-Gesetz aber noch deutlich weiter. So beschreibt der Gesetzgeber die Zahlung der festgelegten Prämie für den eingespeisten Strom als gesetzliches Schuldverhältnis. Die Zahlung darf somit keinesfalls an einen Versorgungsvertrag oder ähnliche Bedingungen geknüpft werden.

Die Förderung bezieht sich zudem auf unterschiedliche Arten der erneuerbaren Energien, also nicht nur auf Photovoltaikanlagen. Auch Windenergie, Wasserkraft, Geothermie oder sogar Biomasse profitieren von den Regelungen aus dem EEG. Allerdings sind die Vergütungssätze in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen.