PV-Anlage als Liebhaberei: Weniger bürokratischer Aufwand
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ToggleEine PV-Anlage macht unabhängiger vom öffentlichen Stromanbieter und hilft, Stromkosten zu sparen. Wird der Strom nicht im eigenen Haushalt genutzt, kann er in ein öffentliches Netz eingespeist werden. Es kann sinnvoll sein, die PV-Anlage aus Liebhaberei, ohne Gewinnerzielungsabsicht, zu betreiben. Der bürokratische Aufwand ist geringer. Die Erträge müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Was ist Liebhaberei bei einer Photovoltaik-Anlage?
Von Liebhaberei ist die Rede, wenn die PV-Anlage als Hobby, ohne Gewinnerzielungsabsicht, betrieben wird. Es handelt sich nicht um eine wirtschaftlich relevante Tätigkeit. Als Liebhaberei gilt nicht nur der Betrieb der Anlage als Hobby. Auch Idealismus und verschiedene Motive, unter anderem Klimaschutz, zählen dazu.
Allerdings sollten Sie einiges überlegen, wenn Sie die Photovoltaikanlage als Liebhaberei betreiben möchten und keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen. Der Bundesfinanzhof prüft, ob eine Chance auf einen Gewinn besteht.
Verschiedene Kriterien für die Liebhaberei
Möchten Sie sich den bürokratischen Aufwand für den Betrieb Ihrer Photovoltaik-Anlage erleichtern und die Erträge nicht in der Steuererklärung angeben, müssen für die Liebhaberei einige Kriterien erfüllt sein:
- Anlage wird nur hobbymäßig installiert und betrieben
- mit dem Betrieb der Anlage tragen Sie nicht zur Finanzierung oder Unterstützung Ihres Lebensunterhalts bei
- auch wenn Sie Verluste verzeichnen, betreiben Sie die Anlage weiterhin
- Langfristig können Sie keinen Totalüberschuss erzielen
Anlaufverluste beim Betrieb einer Photovoltaikanlage sind völlig normal und werden daher nicht der Liebhaberei zugerechnet. Sie treten auch auf, wenn Sie die Anlage mit der Absicht betreiben, Gewinne zu erzielen.
Keine Einkommenssteuer beim Betrieb aus Liebhaberei
Gewinne, die Sie langfristig mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage erwirtschaften, unterliegen der Einkommenssteuer. Bei einer PV-Anlage auf einem Einfamilienhaus besteht in den meisten Fällen gar nicht die Absicht, langfristig Gewinne zu erzielen. Mit einer überschlägigen Wirtschaftsprognose kann das nachgewiesen werden. Trotzdem kann sich der Betrieb der Anlage für Sie lohnen, wenn Sie den Strom im eigenen Haushalt nutzen. Sie sparen langfristig Stromkosten.
Liebhaberei wird seit Mitte 2021 von der Finanzverwaltung bei Photovoltaikanlagen bis zu einer Nennleistung von 10 kWp auch ohne Wirtschaftsprognose anerkannt.
Damit Ihre PV-Anlage tatsächlich als Liebhaberei anerkannt wird, darf, wenn Sie darüber hinaus noch weitere PV-Anlagen betreiben, die Nennleistung aller dieser Anlagen 10 kWp nicht übersteigen. Das schließt also auch Photovoltaikanlagen ein, die Sie beispielsweise auf Ihrem Gartenhaus betreiben. Wenn Sie zusätzlich zur PV-Anlage ein Blockheizkraftwerk betreiben, darf dessen installierte Leistung nicht höher als 2,5 kW sein.
PV-Anlage als Liebhaberei: Formlosen Antrag an das Finanzamt stellen
Erfüllt Ihre PV-Anlage alle Voraussetzungen für die Liebhaberei, reicht ein formloser Antrag an das zuständige Finanzamt aus. Hier finden Sie diesbezüglich weitere Informationen. Sie müssen dann keine Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellen. Ihre Erträge aus der Photovoltaik-Anlage müssen Sie nicht in der Steuererklärung angeben. Der Nachteil besteht jedoch darin, dass Sie auch keine Kosten mehr steuerlich geltend machen können.
Solche Anträge können Sie auch nachträglich für Anlagen stellen, die schon seit einiger Zeit in Betrieb sind. Haben Sie für solche Anlagen bislang schon die Erträge in der Steuererklärung angegeben und die Kosten steuerlich geltend gemacht, sollten Sie prüfen, ob das nicht mit Steuernachzahlungen für Sie verbunden ist. Für die zurückliegenden Jahre kann der Steuerbescheid noch geändert werden. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Steuerberater konsultieren, wenn Sie den Antrag rückwirkend stellen möchten.