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Photovoltaik und Asbestdächer – was Sie beachten sollten

Noch vor wenigen Jahrzehnten war Asbest ein beliebter Baustoff, da das Material als extrem fest und leicht zu verarbeiten galt. Die Herstellung und Verwendung von Asbest ist seit 1993 jedoch verboten, da er schwerwiegende Erkrankungen hervorruft. Haben Sie ein Asbestdach, ist zuerst eine Sanierung erforderlich, bevor Sie eine Photovoltaikanlage installieren.

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Asbestsanierung und Photovoltaik - was Sie wissen sollten

Ist Ihr Dach älter als 25 Jahre, kann nicht ausgeschlossen werden, dass es Asbest enthält. Die technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 519 schreiben vor, dass asbesthaltige Dächer nicht überbaut werden dürfen.

Das betrifft auch die Installation einer Photovoltaikanlage. Möchten Sie auf einem Dach aus Kunstschiefer eine Solaranlage errichten lassen, ist eine Prüfung erforderlich, ob Asbest enthalten ist, wenn das Dach vor 1993 errichtet wurde.

Eine Materialprobe beim TÜV bringt Licht ins Dunkel. Bevor Sie eine PV-Anlage kaufen und errichten, ist eine Asbestsanierung oder Neueindeckung erforderlich. Eine Neueindeckung kann mit asbestfreien Faserzementplatten für Photovoltaik erfolgen, beispielsweise bei einem Stallgebäude.

Was ist zu beachten bei der Photovoltaik Montage auf Welleternit?

Als Welleternit wird Wellfaserzement bezeichnet, der inzwischen asbestfrei erhältlich ist. Handelt es sich um asbesthaltigen Wellfaserzement, muss eine Dachsanierung erfolgen. Für die Montage müssen die Photovoltaik-Module mit einem Einlegesystem kombiniert werden.

Das Einlegesystem wird mit Montagebügeln auf den Welleternit-Platten befestigt. Die Photovoltaikmodule werden darin schwimmend gelagert, um Schäden durch Wärmeausdehnung zu verhindern.

Moduleco Solar als Solarkonsole

Als Solarkonsole für Faserzement-Wellplatten ist die Solarkonsole Moduleco Solar geeignet. Moduleco Solar wird für asbestfreie Wellplatten verwendet und direkt auf die Stahl- oder Holzunterkonstruktion montiert. Die Montage ist bis zu 1,20 Meter Spannweite möglich. Vorhandene Befestigungen müssen nicht demontiert werden.

Asbestdach entsorgen - die Kosten

Lassen Sie für Ihr Dach eine Asbestsanierung vornehmen, müssen Sie das Asbestdach auch entsorgen lassen. Bei einem durchschnittlichen Ein- oder Zweifamilienhaus müssen Sie für die Asbestsanierung mit Kosten zwischen 5.000 und 10.000 Euro rechnen. Da es sich bei Asbest um gefährlichen Abfall handelt, belaufen sich die Kosten für die Entsorgung auf ungefähr 300 Euro pro Tonne.

Gibt es eine Asbestdachsanierung Förderung?

Eine direkte Förderung für die Asbestsanierung gibt es nicht. Allerdings können Sie einen Teil der Kosten für die Asbestsanierung steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen.

Nehmen Sie neben der Asbestsanierung eine Neueindeckung Ihres Daches im Zusammenhang mit Dämmarbeiten oder der Errichtung einer Photovoltaikanlage vor, können Sie jedoch eine Förderung bei der KfW oder beim BAFA beantragen. Die KfW gewährt mit dem Programm 270 einen Kredit für Erneuerbare Energien bis zu 50 Millionen Euro pro Vorhaben zu einem niedrigen effektiven Jahreszins.

Photovoltaik als Dacheindeckung im Rahmen der Asbestsanierung

Haben Sie ein Asbestdach und möchten Sie eine Photovoltaikanlage installieren, bietet sich Photovoltaik als Dacheindeckung an. Dabei handelt es sich um eine Indach-Bauweise, die für Schrägdächer geeignet ist. Sie ist preiswert, da keine zusätzlichen Kosten für Dachziegel und die Arbeit des Dachdeckers entstehen. Fenster und Schornsteine lassen sich in die Photovoltaikanlage integrieren.

Direkt auf den Dachlatten werden die Solarmodule befestigt. Die Photovoltaikanlage ist mit Dachziegeln kombinierbar, wenn nicht das komplette Dach mit Solarmodulen eingedeckt werden soll. Die Solarmodule schließen mit den Dachziegeln ab, sodass keine Nässe eindringen kann.

One thought on “Photovoltaik und Asbestdächer – was Sie beachten sollten

  • Mein Mann und ich wollen auch Photovoltaik auf unser Dach bauen. Wir wussten nicht, ob wir dafür vorher eine Dachsanierung machen müssen, da es schon sehr alt ist. Danke für die Information, dass die Regeln vorschreiben, dass asbesthaltige Dächer nicht überbaut werden dürfen.

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