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Was bedeutet Einspeisemanagement?

Einspeisemanagement, häufig abgekürzt “EinsMan”, bezieht sich auf die Verwaltung und Steuerung des Stroms, der von erneuerbaren Energiequellen wie Photovoltaik-Anlagen in das Stromnetz eingespeist wird. Dies umfasst die Überwachung und Regulierung der Stromproduktion, um sicherzustellen, dass der erzeugte Strom immer dem aktuellen Bedarf entspricht und keine Überlastungen im Stromnetz verursacht wird.

Einspeisemanagement ist wichtig, um die Effizienz und Zuverlässigkeit des Stromnetzes zu verbessern und dazu beizutragen, dass erneuerbare Energien einen größeren Anteil am Strommix haben können.

Wie funktioniert das Einspeisemanagement?

Die Technik hinter dem Einspeisemanagement erweist sich als überraschend einfach. Die unterschiedlichen Netzbetreiber in Deutschland überwachen dank moderner Technik kontinuierlich die Last in den Stromnetzen und somit unter anderem auch, wie viel Strom durch die erneuerbaren Energien eingespeist wird. Entsteht eine kritische Situation, also eine drohende Überlastung, schlägt die Technik Alarm.

Die Berechnung, welche Anlagen die Einspeisung reduzieren müssen, erfolgt vollautomatisch. Via Fernsteuerung übertragen die Systeme nun ein Signal an die Anlage, um die Einspeisung zu reduzieren. Je nach Last der Netze ist sogar ein kurzzeitiges Einstellen der Einspeisung möglich.

In der Regel handelt es sich um eine kurzfristige kritische Netzsituation, beispielsweise durch aktuelle Witterungsbedingungen. Das Einspeisemanagement ermöglicht also das normale Einspeisen im vollen Umfang sofort wieder, sobald sich die Netzsituation wieder entspannt.

Welche Anlagen durch das Einspeisemanagement reguliert werden, ist gesetzlich festgelegt. Die Betreiber beginnen zunächst mit leistungsstarken Anlagen (mehr als 100 kW Leistung). Reichen diese Maßnahmen nicht aus, greift das Einspeisemanagement auch bei kleineren Anlagen (weniger als 100 kW Leistung).

So machen Sie Ihre Verluste geltend

Zwar dient das Einspeisemanagement einer sicheren Stromversorgung und verhindert eine folgenreiche Überlastung des Stromnetzes, ist für den Betreiber der Anlagen allerdings mit Einschränkungen verbunden. Zumindest in der Zeit, in welcher die Leistung zur Einspeisung der gewonnenen Energie gedrosselt wird, entstehen finanzielle Einbußen.

Um das Interesse am Ausbau erneuerbarer Energien weiterhin auf einem hohen Level zu halten, sieht der Gesetzgeber deshalb in diesem Fall eine finanzielle Entschädigung durch den Netzbetreiber vor. Wer also seine Energie nicht einspeisen konnte, kann den Ausfall geltend machen.

Der Ansprechpartner für Sie ist der Verteilnetzbetreiber, der für den entstandenen Ausfall aufkommen muss. Einige Zeit gab es rechtliche Streitigkeiten in Bezug auf die maximale Höhe der Entschädigung.

Während die deutsche Härtefallregelung einen Anteil von maximal 95 Prozent vorsieht, gilt seit dem 1. Januar 2020 mit der EU-Verordnung über den Elektrizitätsbinnenmarkt (2019/943) eine Regelung, die den Betreibern der Anlagen eine Entschädigung in voller Höhe (100 Prozent) zusichert.

Die Entscheidung fällt in der Regel zugunsten der höheren Entschädigung, sodass Sie sich bei Verlusten durch das Einspeisemanagement auf eine vollständige Erstattung Ihrer finanziellen Einbußen verlassen dürfen.

Tipps, Tricks und Informationen rund um die Erstattung

Ob und in welchem Umfang die eigene Anlage von der Regulierung durch das EinsMan betroffen ist, lässt sich unter anderem beim jeweiligen Netzbetreiber erfragen. Möglich macht dies die Informationspflicht der Betreiber gegenüber Ihnen als Besitzer einer EE-Anlage.

Mit entsprechenden Techniken behalten Sie die Einspeiseleistung Ihrer Anlage allerdings auch selbst im Blick, die Lastgangdaten verraten dem versierten Nutzer eine erfolgte Abregelung.

Geht es um die Ermittlung der Summe für die finanzielle Entschädigung, unterscheiden sich mit dem Pauschal- und dem Spitzabrechnungsverfahren zwei gängige Varianten. Das Pauschalabrechnungsverfahren ermittelt den Verlust der Energie durch die Leistung der Anlage aus der letzten Viertelstunde.

Etwas genauer, allerdings auch aufwendiger, gestaltet sich das Spitzabrechnungsverfahren. Dieses nutzt Wetterdaten, um den hypothetischen Einspeiseverlauf zu ermitteln und den finanziellen Verlust zu berechnen.

Um die Kosten für die reduzierte Einspeisung ins Stromnetz geltend zu machen, fordern viele Netzbetreiber eine Rechnung von Ihnen als Eigner der Anlage. Beachten Sie hierbei, alle relevanten Informationen direkt aufzuführen, um eine schnelle Auszahlung bzw.

Verrechnung zu ermöglichen. Neben den Regeldaten benötigen Sie ebenfalls den Korrekturfaktor, die Ausfallarbeit und den Anlagenschlüssel zur einwandfreien Zuordnung. Ebenfalls wichtig: Den Rechnungsbetrag, der zur Erstattung geltend gemacht wird, muss auf dem Schriftstück vermerkt sein.

Viele Stromnetzbetreiber stellen auf den Internetseiten eine Übersicht samt Checkliste bereit, sodass Sie die Rechnung zielführend erstellen können.

Alternativ offerieren mehrere Betreiber der Netze ein automatisiertes Gutschriftsverfahren. Entscheiden Sie sich für dieses, müssen Sie als Anlagenbetreiber keine Rechnung erstellen, die Ermittlung der Ausfallkosten entfällt.

Das Verfahren erweist sich für Sie als Anwender deutlich einfacher, ist allerdings nicht überall möglich. Eine genaue Recherche beim zuständigen Netzbetreiber empfiehlt sich deshalb bereits im Vorfeld.