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Was ist ein Netzanschluss?

Unter Netzanschluss versteht man den Anschluss einer Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien, z. B. einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage), an das Stromnetz. Dadurch kann die Anlage überschüssigen Strom in das Netz zurückspeisen, der von anderen Nutzern verwendet werden kann, und sie kann bei Bedarf Strom aus dem Netz beziehen, z. B. nachts oder an bewölkten Tagen.

Der Netzanschluss ist ein wichtiger Bestandteil vieler Systeme zur Nutzung erneuerbarer Energien, da er sie zuverlässiger und effizienter macht und außerdem zur Verringerung der Treibhausgasemissionen beiträgt, indem er den Menschen die Nutzung erneuerbarer Energiequellen erleichtert.

Um an das Netz angeschlossen zu werden, muss ein System zur Nutzung erneuerbarer Energien bestimmte technische und sicherheitstechnische Anforderungen erfüllen und vom örtlichen Energieversorgungsunternehmen genehmigt werden.

Was ist ein Netzanschluss und gibt es eine Pflicht zu diesem?

Um den überschüssigen Strom in das öffentliche Netz einspeisen zu können, ist also der sogenannte Netzanschluss notwendig. Dieser übernimmt die Energie der Photovoltaikanlage und verteilt diese weiter.

Tatsächlich sind die Betreiber der Stromnetze dazu verpflichtet, den entsprechend erzeugten Strom von allen Anwendern abzunehmen. Dementsprechend besagt das EEG mit dem Paragraph 5 Satz 1, dass der Netzbetreiber dazu verpflichtet ist, die Anlage an das Stromnetz anzuschließen. Dementsprechend kann sich der Betreiber nicht weigern, einen entsprechenden Anschluss anzulegen.

Wie sieht die Technik des Netzanschlusses aus?

Das genannte Gesetz besagt auch, wie der Anschluss an das öffentliche Netz auszusehen hat bzw. gibt Vorgaben für den Standort. So muss der Verknüpfungspunkt beispielsweise im Hinblick auf die Spannungsebene geeignet sein und gleichzeitig die kürzeste Entfernung zum Standort der Anlage aufweisen.

Handelt es sich um eine oder auch mehrere Photovoltaikanlagen, die zusammen maximal eine Leistung von 30 Kilowatt erbringen und auf einem Grundstück mit bereits bestehendem Netzanschluss arbeiten, reicht der Verknüpfungspunkt des Grundstücks als Netzanschlusspunkt auch für die Photovoltaikanlage aus.

Wer übernimmt die Kosten für den Netzanschluss?

Das Prinzip und die Technik hinter dem Netzanschluss sind im Prinzip relativ einfach. Der Wechselrichter wird im Rahmen der Installationen mit den Zählern gekoppelt, die wiederum sind mit dem Netzübergabepunkt verbunden und verkabelt.

Auf Basis dieser Technik und dem Aufbau entsteht auch die Bezeichnung für den Wechselrichter in der Photovoltaikanlage, der unter Experten als Netzeinspeisegerät bezeichnet wird. Gleichzeitig übernimmt dieser aber auch weitere Aufgaben, beispielsweise trennt dieser die Photovoltaikanlage vom Netz, wenn es einmal zu Problemen oder Störungen kommt.

Die Inbetriebnahme und die Installation des Netzanschlusses übernimmt im Übrigen zwar der Netzbetreiber, für die Kosten müssen Sie allerdings als Anlagenbetreiber selbst aufkommen.

Wie kann ein Netzanschluss beantragt werden?

Um einen Netzanschluss zu erhalten, müssen Sie beim zuständigen Netzbetreiber einen Antrag stellen. Sie erfahren beim entsprechenden Unternehmen selbst, welche Unterlagen für die Anmeldung notwendig sind. Hier treten vereinzelt unterschiedliche Anforderungen auf. In der Regel sind allerdings mindestens die Datenblätter der Anlage, die notwendigen Konformitätserkärungen und ein Lageplan notwendig. Selbstverständlich muss auch der ausgefüllte Antrag beiliegen.

Welche Fristen gibt es für den Netzanschluss laut Gesetz?

Das EEG beschreibt auch die Fristen genau. Innerhalb von acht Wochen muss der Netzbetreiber auf Ihren Antrag reagieren. Nach Ablauf dieser Frist muss bereits eine Netzverträglichkeitsprüfung erfolgen und Sie müssen den Punkt für den Netzanschluss kennen. Mit einer Übersicht über diese Kosten wissen Sie auch nach spätestens acht Wochen, welche Kosten auf Sie zukommen.

Allerdings reagieren die meisten Netzbetreiber auf den Antrag zum Netzanschluss in der Regel deutlich flotter, die maximale Zeit von acht Wochen sollten Sie aber dennoch immer im Blick behalten.