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ToggleWärmepumpen und ihre Installation können anfangs beträchtliche Kosten verursachen, obwohl sich die Investition langfristig auszahlt. Um den Umstieg attraktiver zu gestalten, hat der Staat umfassende Fördermöglichkeiten eingeführt. Mit dem Jahreswechsel ist außerdem das neue Gebäudeenergiegesetz in Kraft getreten, weshalb nun insgesamt bis zu 70 % der Kosten förderfähig sind.
Erfahren Sie in unserem Artikel mehr über die verschiedenen Fördermöglichkeiten, wie Sie diese in Anspruch nehmen können und welche Bedingungen dabei zu beachten sind.
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Welche Förderungen für Wärmepumpen gibt es 2024?
Die Förderungen umfassen direkte finanzielle Zuschüsse, zinsgünstige Kredite und auch steuerliche Vorteile können geltend gemacht werden. Mit all dem unterstützt der Staat den Einbau einer Wärmepumpe. Denn so können die Klimaschutzziele erreicht und der Gebäudebestand schneller auf erneuerbare Energien umgerüstet werden.
Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, eine staatliche Förderung zu erhalten. Das geht entweder für einen Heizungstausch als Einzelmaßnahme, im Rahmen einer energetischen Sanierung oder bei einem Neubau mit Effizienhaus Klasse. Die Förderung läuft dabei über das BAFA (Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle) oder die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).
Was dafür alles erfüllt sein muss, erfahren Sie im weiteren Verlauf.
Welche Wärmepumpen werden 2024 gefördert?
Alle Wärmepumpen, die die Heizung des Gebäudes zum Zweck haben, können durch staatliche Förderungen profitieren. Darunter fallen Luftwärmepumpen, Wasserwärmepumpen und Erdwärmepumpen.
Genauer:
- Luft-Luft-Wärmepumpe
- Luft-Wasser-Wärmepumpe
- Sole-Wasser-Wärmepumpe
- Wasser-Wasser-Wärmepumpe
- Hochtemperaturwärmepumpe
Ausnahmefall: Hybridwärmepumpen (kombinieren Gasheizung und Wärmepumpensystem) sind nur dann förderungsfähig, wenn das Gebäude durch die Wärmepumpe zu über 65 % mit erneuerbaren Energien versorgt wird.
Achtung:
Die Brauchwasserwärmepumpe hat als einzige keine Chance auf eine staatliche Förderung, da sie nicht der Heizung des Gebäudes dient, sondern nur Warmwasser aufbereitet. Trotzdem können Sie dafür einen Steuerbonus beantragen.
Sie können eine Brauchwasserwärmepumpe aber ohne Probleme in Ihr Wärmepumpen-Heizsystem integrieren und sich so trotzdem einen staatlichen finanziellen Zuschuss sichern.
Fördersätze für Wärmepumpen 2024
Mit dem 01.01.2024 ist die neue BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) in Kraft getreten. Damit können Sie bis zu 70 % Zuschuss für den Austausch Ihrer alten Heizung erhalten. Dieser wird vom BAFA gewährt.
Beim Kauf einer Wärmepumpe können Sie vom BAFA mindestens einen Zuschuss in Form der Grundförderung von 30 % der förderfähigen Wärmepumpen Kosten erhalten. Diese Kosten sind bei 30.000 € pro Projekt bzw. Wohneinheit gedeckelt. Für Selbstnutzer der Wärmepumpe sind noch deutlich höhere Zuschüsse möglich.
Die Basisförderung
Die Basisförderung beträgt 30 % der Investitionssumme. Diese Förderung erhalten Sie beim Tausch Ihrer Heizung gegen eine Wärmepumpe, egal ob Sie Selbstnutzer oder Vermieter sind. Allerdings nur, wenn Ihre Wärmepumpe die Anforderungen erfüllt.
Der Klimageschwindigkeits-Bonus
Den Geschwindigkeitsbonus erhalten Sie, wenn Sie Ihre alte Heizung bis 2028 gegen eine Heizung mit erneuerbaren Energien tauschen lassen. Dann beträgt der Bonus 20 %. Ab ersten Januar 2029 sinkt der Bonus auf 17 %.
Dieses Angebot gilt für alle Heizungen, die älter als 20 Jahre alt sind, darunter fallen Gas-, Öl-, Biomasseheizungen und Nachtspeicherstromöfen. Dieser Bonus wird nur für Selbstnutzer gewährt.
Der Einkommens-Bonus
Den Einkommens-Bonus beträgt 30 % der Investitionskosten. Diesen können Sie dann bekommen, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen jährlich die Grenze von 40.000 € nicht überschreitet. Auch dieser Bonus ist nur für Selbstnutzer.
Der Effizienzbonus
Den Effizienzbonus mit 5 % erhalten Sie, wenn Ihre Wärmepumpe ein klimafreundliches und natürliches Kältemittel verwendet und Sie die Wärmepumpe selbst nutzen. Als besonders zukunftsträchtig gilt dabei vor allem das Kältemittel RT290 (Propan), denn es ist natürlichen Ursprungs und sehr effektiv.
Folgende gelten ebenso als klimafreundlich:
- R600a Isobutan
- R1270 Propen
- R717 Ammoniak
- R718 Wasser
- R744 Kohlendioxid
Am besten fragen Sie vor Kauf der Wärmepumpen den Hersteller. Meistens finden Sie diese Information aber auch im Datenblatt der Wärmepumpe.
Maximale Förderungshöhe
Zusammengerechnet käme man mit allen Boni auf einen Förderungssatz von 85 %, allerdings ist die Förderung bei 70 % und 30.000 € gedeckelt. Also können Sie maximal mit einer Summe von 21.000 € bezuschusst werden.
Für Vermieter gilt nur die Grundförderung in Höhe von 30 %. Alle anderen Boni sind Selbstnutzern vorbehalten.
Zuschussbezeichnung | Höhe des Zuschusses | Amt |
Grundförderung | 30 % | BAFA |
Geschwindigkeitsbonus | 20 % bis 01.01.29 (dann 17 %) | BAFA |
Einkommens-Bonus | 30 % (bei jährl. Eink. unter 40.000 €) | BAFA |
Effizienzbonus | 5 % für umweltfr. Kältemittel | BAFA |
Welche Voraussetzungen müssen für eine Förderung durch das BEG erfüllt sein?
Damit Ihre Wärmepumpe für eine staatliche Förderung qualifiziert ist, müssen einige Kriterien erfüllt sein.
Übersicht:
Einbau mindestens eines Wärmemengenzählers
Einbau eines Stromzählers (bei elektrisch betriebenen Wärmepumpen)
Einbau eines Gaszählers (bei gasbetriebenen Wärmepumpen)
Einhaltung folgender Jahresarbeitszahlen:
- Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in Wohngebäuden: 3,8
- Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in Nicht-Wohngebäuden: 4,0
- Luft/Wasser-Wärmepumpen: 3,5
- Gasbetriebene Wärmepumpen in Wohngebäuden: 1,25
- Gasbetriebene Wärmepumpen in Nicht-Wohngebäuden: 1,3
Durchführung des hydraulischen Abgleichs der Heizungsanlage
Anpassung der Heizkurve an das Gebäude
Bei Wärmepumpen mit Erdsonden muss eine Versicherung gegen Sachschäden abgeschlossen werden und die Bohrfirma muss nach DVGW zertifiziert sein.
Hier finden Sie eine Übersicht aller Wärmepumpentypen verschiedener Hersteller, die zertifiziert und förderfähig sind. Dort können Sie Ihr gewünschtes Modell abgleichen und in Erfahrung bringen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.
BAFA-Förderung beantragen
Wenn Sie im Bestandsbau Ihre alte Heizung gegen eine Wärmepumpe tauschen möchten, erfolgt die Beantragung der Förderung über das BAFA, und zwar über Einzelmaßnahmen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
Schritt 1:
Lassen Sie sich von einer Heizungsbaufirma beraten, welche Anlage am besten zu Ihren Bedürfnissen passt und was die Anschaffung und die Installation kosten werden.
Vergeben Sie keinen Auftrag, sonst erlischt die Förderung!
Schritt 2:
Füllen Sie das Formular des BAFA aus, um den Investitionszuschuss zu beantragen. Anschließend erhalten Sie Zugang zum Förderportal.
- Info: Aktuell ist der Zugang wegen der Haushaltskrise der Regierung ausgesetzt.
Schritt 3:
Warten Sie am besten die Förderzusage des BAFA ab, um sicherzustellen, dass Sie den Zuschuss auch sicher erhalten. Anschließend können Sie die Fachfirma beauftragen, mit den Umbauten zu starten. Die Zusage sollten Sie normalerweise innerhalb von sechs Wochen erhalten, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Schritt 4:
Wenn die Umbaumaßnahmen abgeschlossen sind, laden Sie alle Rechnungen und Belege der Firmen auf dem Förderportal hoch.
Schritt 5:
Nach erfolgter Prüfung der Belege und des Nachweises der Verwendung durch das BAFA wird anschließend der Zuschuss freigegeben und ausgezahlt.
KfW-Förderung für Wärmepumpen 2024
Bei der KfW können Sie eine Förderung für eine Wärmepumpe im Neubau und eine energieeffiziente Sanierung beantragen, bei Einzelmaßnahmen wie dem Austausch der Heizung ist das BAFA zuständig. Eine Sanierung ist immer zutreffend, wenn mehrere Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes getroffen werden.
Von der KfW können Sie zinsgünstige Kredite mit langen Laufzeiten erhalten. Außerdem sind je nach Effizienzhaus-Klasse verschieden hohe Tilgungszuschüsse möglich. Diese reduzieren die Summe, die zurückgezahlt werden muss. Maximal sind hier 25 % möglich.
Wenn Sie allerdings ein besonders ineffizientes Gebäude (Worst-Performing-Building) sanieren, das zu den schlechtesten 25 % in Deutschland gehört, erhalten Sie weitere 10 % Tilgungszuschuss.
KFW-Effizienzhaus-Standards
Effizienzhaus-Klasse | Tilgungszuschuss in & | Möglicher Betrag |
Effizienzhaus 40 | 20 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 24.000 Euro |
Effizienzhaus 40 | 25 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 37.500 Euro |
Effizienzhaus 55 | 15 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 18.000 Euro |
Effizienzhaus 55 | 20 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 30.000 Euro |
Effizienzhaus 70 | 10 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 12.000 Euro |
Effizienzhaus 70 | 15 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 22.500 Euro |
Effizienzhaus 85 | 5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 6.000 Euro |
Effizienzhaus 85 | 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 15.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal | 5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 6.000 Euro |
Effizienzhaus Denkmal | 10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag | bis zu 15.000 Euro |
* Erneuerbare Energien Klasse
Durch diese Klasse erhalten Sie noch bessere Bedingungen für die Förderung und mehr Tilgungszuschuss. Dafür müssen Sie eine neue Heizung, wie eine Wärmepumpe, im Gebäude installieren, die mit erneuerbaren Energien funktioniert. Diese muss mindestens 65 % des Energiebedarfs der Immobilie decken.
So beantragen Sie die Förderung bei der KfW!
Die Beantragung der Förderung ist einfach gehalten, alle erforderlichen Informationen dazu finden sie auf der Seite der KfW für den Wohngebäudekredit 261.
Der eigentliche Kreditantrag wird nicht direkt bei der KfW gestellt, sondern bei einer Bank oder Sparkasse. Diese wird nach einem Beratungsgespräch den Antrag für Sie bei der KfW stellen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung:
Schritt 1:
Zuerst müssen Sie einen Energie-Effizienz-Experten beauftragen, der Ihnen dabei hilft, einen Sanierungsplan für die geplanten Maßnahmen zu erstellen. Auf der Seite der KfW finden Sie eine Liste für Ihr Postleitzahlen-Gebiet.
Schritt 2:
Anschließend müssen Sie einen Finanzierungspartner finden, am besten Ihre Hausbank, es geht aber auch jedes andere Kreditinstitut. Diesem Finanzierungspartner legen Sie die Bestätigung zum Antrag vor, die sich von Ihrem Energie-Effizienz-Experten erhalten. Dann wird der Kredit für Sie beantragt.
Schritt 3:
Nach Abschluss des Vertrages und Stellung des Antrags können Sie die Firmen beauftragen, die Maßnahmen durchzuführen.
Schritt 4:
Nach Abschluss der Durchführung der Arbeiten reichen Sie bitte die Bestätigung nach Durchführung ein. Diese erhalten Sie ebenfalls vom Energie-Effizienz-Experten. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt schließlich die Auszahlung der Kreditsumme. Der Tilgungszuschuss wird automatisch gutgeschrieben.
Steuerbonus für Wärmepumpe im Altbau und Bestand
Wer die staatliche Förderung nicht in Anspruch nehmen möchte oder die Frist verpasst hat, der kann von einem Steuerbonus im Nachhinein profitieren.
Die Kosten für die neue Wärmepumpe können auf drei Jahre aufgeteilt die Einkommenssteuer reduzieren. Im ersten Jahr können 7 % der Investitionskosten, in den darauf folgenden jeweils 6 % angegeben werden. Das kann bis zu 20 % der Gesamtkosten ausmachen. Dafür gelten dieselben Voraussetzungen wie für die staatliche Förderung. Die Durchführung muss ebenso ein Fachbetrieb bestätigen.
Allerdings muss gesagt sein, dass man mit der staatlichen Förderung wesentlich besser fährt und höhere Beträge einspart. Daher ist der Steuerbonus eher nur eine Notoption.
Achtung:
Es kann entweder eine Förderung durch BAFA bzw. KfW stattfinden, oder ein Steuerbonus in Anspruch genommen werden. Beides miteinander zu kombinieren, ist nicht möglich.
Regionale Förderungen durch die Bundesländer
Neben den Fördermöglichkeiten vom Bund gibt es auch noch einzelne Bundesländern, die die Anschaffung einer Wärmepumpe zusätzlich belohnen. Daher lohnt es sich vor der Anschaffung mal bei der eigenen Kommunen anzuklopfen und sich zu informieren.
Wasser-Wasser-WP & Sole-Wasser-WP – 100 € pro kW Leistung, mind. 4200 €
Luft-Wasser-WP – 75 € pro kW Leistung, mind. 3.000 € | |
Bis zu 2.000 € pro Wärmepumpe | |
Steuereinrichtungen für den Betrieb von Wärmepumpen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage: maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 750 Euro je Gebäude und Standort Wärmepumpen in Verbindung mit einem kalten Wärmenetz: maximal 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 1.500 Euro je Anlage | |
Zusätzlich zu den nach BEG geltenden Förderbeträgen werden Landeszuschüsse gewährt, die bis zu 100 Prozent der BEG-Förderung – jedoch nicht mehr als 60 % der förderfähigen Investitionskosten – betragen können. | |
Für Wärmepumpen gewährt die Stadt Berlin 25 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten |
Was kostet eine Wärmepumpe mit Förderung 2024?
Eine Wärmepumpe kann bis zu 70 % günstiger sein, wenn alle Förderungen inkludiert sind. Das kann eine Ersparnis von bis zu 21.000 € bedeuten.
Art der Wärmepumpe | Grundwasser-wärmepumpe | Erdwärmepumpe | Luft-Wasser-Wärmepumpe | Luft-Luft-Wärmepumpe |
Anschaffungskosten inkl. Einbau | 30.000 € | 25.000 € | 13.000 € | 5.000 € |
Grundförderung 30 % | 21.000 € | 17.500 € | 9.100 € | 3.500 € |
Heizungsaustauschbonus 10 % | 18.000 € | 15.000 € | 7.800 € | 3.000 € |
Einkommensbonus 30 %* | 9.000 € | 7.500 € | 3.700 € | 1.500 € |
Gesamt max. 70 % | 9.000 € | 7.500 € | 3.700 € | 1.500 € |
*Eventuell können Sie auch den Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % erhalten. Dafür müssen Sie Ihre alte Heizung bis 2028 gegen eine Wärmepumpe tauschen. Für den Einkommensbonus von 30 % darf Ihr zu versteuerndes jährliches Einkommen 40.000 € nicht überschreiten.
Die Gesamtförderung ist allerdings bei 70 % gedeckelt.
Fazit: Wärmepumpen-Förderung lohnt sich auch 2024
Die Anschaffung einer Wärmepumpe lohnt sich tatsächlich mehr denn je im Jahr 2024. Denn die Fördersätze bzw. Grundförderung wurden angehoben und auch der Klimageschwindigkeitsbonus sowie der Einkommensbonus sind neue Zugeständnisse an die Bürger.
So sind ab diesem Jahr bis zu 70 % Förderung für den Tausch einer alten Gas- oder Ölheizung gegen eine moderne Wärmepumpe möglich. Letztes Jahr lag der Höchstsatz mit BAFA-Förderung noch bei 40 %. Ein deutliches Signal des starken Willens, den Umbau von Wohngebäuden zu klimafreundlichen Heimen voranzutreiben.