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ToggleProbleme, Fragen oder auch Streitigkeiten rund um das Thema EEG sind alles andere als selten. Gerade durch die zunehmende Verbreitung der erneuerbaren Energien, nicht nur im Bereich der Photovoltaik, fallen entsprechende Probleme immer wieder an. Um in einem solchen Fall schnell eine Lösung zu finden, stehen verschiedene Anlaufstellen zur Verfügung. Eine bekannte Wahl stellt die sogenannte Clearingstelle EEG dar.
Was ist die Clearingstelle EEG und was macht diese?
Die Clearingstelle EEG ist im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums aktiv und wird von der RELAW GmbH betrieben. Diese wurde bereits im Jahr 2007 ins Leben gerufen und ist bis heute aktiv. Die Aufgaben der Clearingstelle EEG fallen vielfältig aus und betreffen unter anderem die Schlichtung von Konflikten.
Aber auch die Klärung von Anwendungsfragen rund um das erneuerbare Energien-Gesetz gehört zu den Arbeitsbereichen der Clearingstelle. Von großer Bedeutung für die alltägliche Arbeit der Clearingstelle EEG ist die sogenannte Verfahrensordnung. Diese ist fest vorgegeben und sorgt dafür, dass im Streitverfahren oder bei einer Klärung immer derselbe geordnete Rahmen zur Anwendung kommt.
Welche Vorteile bietet die Nutzung der Clearingstelle?
Die Clearingstelle erfreut sich seit der Gründung im Jahr 2007 einer großen Beliebtheit, unter anderem durch die attraktiven und vielfältigen Vorteile. So ist ein Verfahren an dieser Stelle für alle Parteien kostenlos. Die immensen Prozesskosten, die beispielsweise bei einem klassischen Gang zum Gericht anfallen würden, entstehen hier also nicht.
Zudem handelt es sich bei der Clearingstelle um einen neutralen Vermittler, wenn es um bisher ungeklärte rechtliche und technische Fragen geht. Da sich die Clearingstelle EEG zudem ausschließlich um Anwendungsfragen in diesem Bereich kümmert, lassen sich die entsprechenden Lösungen rasch finden. Die Prozessparteien sparen sich ein langes Verfahren.
Welche Verfahrensarten bei der Clearingstelle EEG gibt es?
Natürlich wird die Clearingstelle EEG auf Wunsch in vielen unterschiedlichen Arten der Verfahren aktiv, um den Parteien eine schnelle Lösung im Fall eines Konflikts anzubieten. Generell bietet die Stelle für alle Teilnehmer vier verschiedene Verfahrensarten an. Hierbei handelt es sich um das Einigungsverfahren, das Votums verfahren, das Empfehlungsverfahren und das Hinweisverfahren. Welches dieser Verfahren zum Einsatz kommt, hängt natürlich immer vom jeweiligen Einzelfall ab.
Wie läuft das Verfahren bei der Clearingstelle EEG ab?
Der Ablauf ist bei den einzelnen Arten immer gleich, hierfür kommt die bereits genannte Verfahrensordnung zum Einsatz. Bei einem Einigungs- oder Votums verfahren geht es um rechtliche Fragen oder Auseinandersetzungen zwischen mehreren Parteien. In einem solchen Fall bietet die Clearingstelle EEG verschiedene Techniken und Möglichkeiten zur Streitbeilegung an. Im Votums verfahren kann die Stelle ein nicht rechtsverbindliches Votum ab.
Wichtig ist bei beiden Varianten, dass die Rechtsverbindlichkeit ausschließlich mit beiden Parteien erzielt werden kann, dies funktioniert unter anderem einen Vergleich. Bei einem Empfehlungsverfahren stehen eher allgemeine Fragen und Hinweise rund um das EEG im Mittelpunkt, gleiches gilt auch für das Hinweisverfahren.
In einem solchen Fall leitet die Clearingstelle EEG dieses Verfahren im Übrigen selbst ein. Die Betroffenen werden natürlich dennoch in das Empfehlungsverfahren einbezogen, das Hinweisverfahren beschäftigt sich im Vergleich mit in der Regel deutlich weniger wichtigen Themen und die Betroffenen sind nur eingeschränkt am Verfahren beteiligt.